TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des (Konzern-)Jahresüberschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,03 Euro/Aktie vor. Bei 43.412.923 Aktien ergibt das eine Ausschüttungssumme von 1.302.388 Euro. Das entspricht 33 Prozent des Jahresüberschusses in Höhe von 3.897.379 Euro. Aus Gründen der Dividendenkontinuität stimmt die SdK dem Vorschlag gleichwohl zu. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Das verwaltete Vermögen konnte auf 3,4 Mrd. gesteigert werden. Im Digitalgeschäft (quirion) konnten die Kundenzahl auf 5.400 mehr als verdoppelt und die verwalteten Kundengelder auf 160 Mio. Euro erhöht werden. In der Folge ist der Jahresüberschuss um 27 Prozent auf 3,9 Mio. Euro gestiegen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Beratungs- und Aufsichtsaufgabe erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat a) Herrn Holger Timm, Vorsitzender des Vorstands der Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, wohnhaft in Berlin, Zustimmung Begründung: Gegen die (Wieder-)Wahl bestehen keine Einwände. Leider erhalten die Aktionäre jedoch zu wenig Informationen zu den einzelnen Kandidaten. Sollte der Bewerber bereits mehr als 3 Aufsichtsratsmandate als noch operativ tätige Person oder mehr als 5 Aufsichtsratsmandate als Berufsaufsichtsrat innehaben, stünde dies der Wahl entgegen. Dies wird auf der Hauptversammlung seitens der SdK noch hinterfragt werden. b) Herrn Matthias Baller, Syndikusanwalt bei der Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, wohnhaft in Berlin, Zustimmung Begründung: Gegen die (Wieder-)Wahl bestehen keine Einwände. Leider erhalten die Aktionäre jedoch zu wenig Informationen zu den einzelnen Kandidaten. Sollte der Bewerber bereits mehr als 3 Aufsichtsratsmandate als noch operativ tätige Person oder mehr als 5 Aufsichtsratsmandate als Berufsaufsichtsrat innehaben, stünde dies der Wahl entgegen. Dies wird auf der Hauptversammlung seitens der SdK noch hinterfragt werden. c) Frau Anke Dassler, Abteilungsleiterin bei der Evonik Industries AG, Essen, wohnhaft in Berlin, Zustimmung Begründung: Gegen die Bewerberin sind keine Einwände ersichtlich. Leider erhalten die Aktionäre jedoch zu wenig Informationen zu den einzelnen Kandidaten. Sollte der Bewerber bereits mehr als 3 Aufsichtsratsmandate als noch operativ tätige Person oder mehr als 5 Aufsichtsratsmandate als Berufsaufsichtsrat innehaben, stünde dies der Wahl entgegen. Dies wird auf der Hauptversammlung seitens der SdK noch hinterfragt werden. d) Herrn Carsten Bing, Mitglied der Geschäftsführung der Riedel Holding GmbH & Co. KG, Nürnberg, wohnhaft in Nürnberg, Zustimmung Begründung: Gegen den Bewerber sind keine Einwände ersichtlich. Leider erhalten die Aktionäre jedoch zu wenig Informationen zu den einzelnen Kandidaten. Sollte der Bewerber bereits mehr als 3 Aufsichtsratsmandate als noch operativ tätige Person oder mehr als 5 Aufsichtsratsmandate als Berufsaufsichtsrat innehaben, stünde dies der Wahl entgegen. Dies wird auf der Hauptversammlung seitens der SdK noch hinterfragt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer bestehen keine Einwände. Weder prüft die KPMG AG die Gesellschaft bereits seit mehr als zehn Jahren, noch machen die allgemeinen Beratungsleistungen mehr als 25 Prozent der Abschlussprüfungs- bzw. anderen Bestätigungsleistungen aus. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG Zustimmung Begründung: Gegen die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien bestehen keine Einwände. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Zustimmung Begründung: s. TOP 7. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Einen Einsatz von Eigenkapitalderivaten zum Rückerwerb eigener Aktien lehnt die SdK generell ab. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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