Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr erhöht. Die Ausschüttungsquote beträgt 40 % vom Konzernergebnis.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz niedrigerem Umsatz konnte das Adjusted EBITDA um 2,1 % gesteigert werden. Der Konzernjahresüberschuss hat sich um 45 % verringert, was jedoch an dem Einmaleffekt (Rückerstattung Kernenergiesteuer) im letzten Geschäftsjahr lag. Der Vorstand ist mit dem Ausbau erneuerbarer Energien im Gesamtportfolio gut vorangekommen.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. In sechs ordentlichen Sitzungen wurden umfangreiche Themen besprochen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft wurde über ein Auswahlverfahren auf Vorschlag des Aufsichtsrates zur Wahl für das Geschäftsjahr 2019 gestellt.

 

Es liegen keine Einwände gegen die Abschlussprüfungsgesellschaft vor.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Allerdings sollte der zur Wahl vorgeschlagene Aufsichtsratskandidat Sievers, Landrat des Landkreises Ravensburg, in der Hauptversammlung erklären, wie zeitlich er durch die anderen acht Mandate in nicht börsennotierten Gesellschaften eingebunden ist. Davon wird die Zustimmung zur Wahl von Herrn Sievers abhängig gemacht.

 

Gegen Frau Lulay, Mitglied des Verwaltungsrates der GFTSE Stuttgart, bestehen weder sachlich noch fachlich Bedenken für die vorgeschlagene Aufsichtsratstätigkeit.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Gewinnabführungsvertrages zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der terranets bw GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderung des Gewinnabführungsvertrages mit der terranets bw GmbH ist für die Gesellschaft sinnvoll.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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