Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 12.12.2018



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TOP 1 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Linde Aktiengesellschaft auf die Linde Intermediate Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Umwg i.v.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)

 

Ablehnung.

 

Begründung:

Die SdK lehnt generell einen zwangsweisen Hinauswurf ("Squeeze-Out") der Minderheitsaktionäre ab. Ferner erscheint aus Sicht der SdK der festgelegte Abfindungspreis in Höhe von 188,24 Euro je Aktie die positive Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren und die guten Zukunftsaussichten der Linde AG, vor allem in Asien, nicht angemessen widerzuspiegeln.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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