Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die LEONI AG und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315a Abs. 1 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die SdK befürwortet grundsätzliche eine Ausschüttungsquote, die sich zwischen 40 und 60 Prozent des Konzernergebnisses bewegt. Die prekäre Cashflow Situation und die angestiegene Verschuldungsquote der LEONI AG sprechen jedoch dafür, dass es für die Aktionäre langfristig vorteilhafter sein kann, auf die diesjährige Dividende zu verzichten. Der mögliche Fehlbetrag für das Geschäftsjahr 2019 ist ein weiterer Grund, das für die Thesaurierung der Gewinne spricht. Auf der HV wird zu klären sein, ob diese einbehaltene Gewinne auch vernünftig Investiert werden, um die Profitabilität des Unternehmens wiederherzustellen. Sollte dies der Fall sein, wird die SdK den Antrag der Verwaltung zustimmen.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Einzelentlastung des Vorstands: -Herr Aldo Kamper: Herr Kamper übernahm am 01.09.2018 den Vorsitz des Vorstandes bei LEONI. Dieser hat prompt ein Sparkurs angekündigt und Anfang 2019 auch vorgestellt. Da Herr Kamper bis zu diesem Zeitpunkt bei der Osram AG beschäftigt war, trifft ihn keine Schuld für das Ergebnis des Geschäftsjahr 2018. Somit ergeben sich keine Gründe Herrn Kamper die Entlastung zu verweigern. Den restlichen Personen wird die Entlastung verweigert, da alle Segmente des Unternehmen schlechte Ergebnisse vorweisen und diese auch großenteils durch operative Fehlentscheidungen begründet sind.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Wesentliche Bestandsteile der Tätigkeit des AR sind die Überwachung und Beratung des Vorstandes hinsichtlich strategischer Fragestellungen. Des Weiterem ist es Pflicht des AR, Investitionsprojekte ab einen gewissen Volumen zu genehmigen und somit zu unterstützen. Somit ist auch der AR für die ernste Lage der LEONI AG mitverantwortlich. Die SdK wird daher dem AR die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 verweigern.

 

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Nachdem nun LEONI seit 1987 von EY geprüft wird, ist ein Wechsel des Abschlussprüfers zu begrüßen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, was gegen die Deloitte GmbH spricht. Dem Antrag der Verwaltung wird somit zugestimmt.

 

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und entsprechende Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Grundsätzlich gibt es seitens der SdK keine Bedenken. Auf der HV muss jedoch geklärt werden, was genau unter § 2 (2) ii der Satzungsänderung gemeint ist. Die Überschussliquidität des Unternehmens sollte nicht in fremde, den Unternehmenszwecks nicht dienliche Gesellschaften investiert werden. Somit behält sich die SdK vor, die Satzungsänderung gegebenenfalls auch abzulehnen.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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