Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.02.2019



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2018 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2018 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft konnte erstmals einen Umsatz über 1 Milliarde € erzielen. Das Ergebnis je Aktie konnte gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die Gesellschaft schüttet mehr als 40% vom Konzern - Jahresergebnis aus.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft konnte sich in einem anspruchsvollen Markt weiter entwickeln. Der Umsatz stieg erstmals über 1 Milliarde €. Über 250 Mitarbeiter wurden neu eingestellt.

 

Die Position im Markt konnte stabilisiert und weiter vorangebracht werden. Sämtliche gesetzten Ziele wurden erreicht. Die Gesellschaft schüttet zwar eine geringere Dividende als im letzten Gesellschaftsjahr aus, aber eine angemessene Dividende.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit ersichtlich hat der Aufsichtsrat seine Aufsicht-und Beratungstätigkeit ordnungsgemäß und im Sinne des Unternehmens wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / Ablehnung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten sind soweit ersichtlich sach-und fachkundig und für die Aufsichtsratstätigkeit geeignet.

 

Die Wahl des langjährigen Vorsitzenden des Vorstandes, Herr Dietmar Bichler, in den Aufsichtsrat als dessen Vorsitzender direkt nach seinem Ausscheiden aus der Vorstandstätigkeit widerspricht dem Corporate Governance Kodex und den Abstimmungsrichtlinien der SdK.

 

Danach ist eine 2/3 jährige sogenannten Cooling Off Periode vorgesehen. Ein gewisser zeitlicher Abstand ist sicherlich angebracht vor dem Wechsel in den Aufsichtsrat. Deshalb Ablehnung

 

Darüber hinaus hätte es die Gesellschaft in der Hand, ggf. durch einen Beratervertrag das Wissen, das Können und das Netzwerk des ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden zum Wohle der Gesellschaft zu nutzen.

 

Herr Binnig als Vorsitzender des Vorstandes der Rheinmetall Automotive AG und Mitglied des Vorstandes der Rheinmetall AG hat - soweit ersichtlich- 10 weitere Mandate in Aufsichtsgremien. Die zeitliche Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft scheint nicht gewährleistet. Deshalb Ablehnung.

 

Bei den beiden anderen Kandidaten Zustimmung.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Vor dem Erwerb eigener Aktien sollte geprüft werden, ob keine Investitionsmöglichkeiten gegeben ist. Grundsätzlich zieht die SdK die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Erwerb eigener Aktien vor. Die SdK hat nichts gegen den Erwerb eigener Aktien zum Zwecke der Ausgabe als Belegschaftsaktien. Der Einzug zurückgekaufter Aktien wird von der SdK als der beste Verwendungszweck angesehen.

 

 

TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Für Steuerberatungsleistung und sonstige Leistungen werden € 86.000,00 und für die einer Abschlussprüfung € 281.000,00 ausgegeben.

 

Die von der SdK als akzeptable angesehene Quote des Verhältnisses Abschlussprüfungsleistung/Beratungsleistung von 25 % wird geringfügig überschritten.

 

Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft das Unternehmen seit über 20 Jahren. Spätestens alle 10 Jahre sollte aus dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft ein Wechsel stattfinden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.