Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.04.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr

 

Keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende von 2.40 EUR je Aktie (Steigerung gegenüber dem Vorjahr) entspricht lediglich einer Ausschüttungsquote i.H.v. ca. 25 % des Konzerngewinns und liegt damit deutlich unter der Forderung der SdK ca. die Hälfte des Gewinns an die Aktionäre auszuschütten, sie ist vor dem Hintergrund der sich eintrübenden Geschäftsaussichten noch vertretbar.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch in 2018 konnten eine Rendite deutlich über den Kapitalkosten erzielt werden.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich seines Berichtes den ihm anvertrauten Aufgaben gründlich nachgegangen

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht

 

Zustimmung

 

Begründung: KPMG soll zum 2. Mal als Abschlussprüfer gewählt werden. Prüfungsfremde Leistungen wurden in 2018 in Höhe von 10% der reinen Abschlussprüfungsleistungen erbracht.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Einladung zur HV soll zukünftig elektronisch erfolgen, dazu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien (auch unter Einsatz von Derivaten)

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand konnte im Rahmen des im letzten Jahr abgeschlossenen Aktienrückkaufs nicht unter Beweis stellen, dass er das Instrument zum Wohle der Aktionäre einsetzen kann. Aktienrückkäufe zum Höhepunkt des Zyklus sind nicht wertstiftend. So wurden durch den Rückkauf die verbliebenen Aktionäre um ca. 600 Mio. EUR geschädigt (Rückkauf von 20 Mio. Aktien zu Durchschnittlich 77 EUR, Kurs am Ende des Programms 46 EUR). Die SdK lehnt den Einsatz derivativer Instrumente zum Rückkauf eigener Aktien generell ab.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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