Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.07.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Baader Bank Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die wirtschaftliche Entwicklung der Baader Bank im Jahr 2018 war erschreckend. Aufgrund rückläufiger Erträge und Ertragsaussichten musste die Gesellschaft ein umfassendes Reorganisationsprogramm einleiten. Der Vorstand hat rückwirkend betrachtet in der Vergangenheit die Geschäftstätigkeit der Bank wohl nicht klar genug fokussiert. Ob er diese Entwicklung hätte vorhersehen müssen, ist schwer einzuschätzen, da neben der negativen politischen Entwicklung auch die regulatorische Entwicklung gegen die Bank gerichtet war. Es sind auf alle Fälle keinerlei Gründe bekannt, die dem Vorstand eine fahrlässige oder vorsätzliche nachlässige Geschäftsführung unterstellen lassen könnten. Daher kann die Entlastung trotz der negativen Entwicklung erteilt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt sechs Sitzungen hat der Aufsichtsrat der Baader Bank die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: PWC zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und verfügt über die nötigen qualifizierten Mitarbeiter, um die komplexe Prüfung der Abschlüsse einer Wertpapierbank vornehmen zu können.

 

 

TOP 5 Wahl des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Mast verfügt über die nötige Qualifikation um als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig werden zu können. Es spricht nichts gegen dessen Wahl.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Baader Bank muss als Wertpapierhandelsbank auch in der Lage sein, die eigenen an der Börse gehandelten Aktien handeln zu können. Daher ist der Beschluss in diesem Falle zustimmungsfähig.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 und 4 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft kann aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage keine Dividende auszahlen und aktuell ist nicht ersichtlich, wieso eigene Aktien zurückgekauft werden sollten und vor allem mit welchen Mitteln. Wahrscheinlicher erscheint eine Kapitalerhöhung, um die anstehenden Restrukturierungskosten schultern zu können. Ein Aktienrückkauf in der derzeitigen Situation ist nicht denkbar und daher muss der Tagesordnungspunkt abgelehnt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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