Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Daimler AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Daimler AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende von 3,25 Euro/‌Aktie vor. Bei 1.069.837.447 Aktien ergibt das eine Ausschüttungssumme von 3.477 Mio. Euro und einen Anteil von 48 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses von 7.249 Mio. Euro.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar ist das Betriebsergebnis (EBIT) um 22 Prozent auf 11,1 Mrd. Euro zurückgegangen, und das Konzernergebnis gar um 29 Prozent auf 7,6 Mrd. Euro. Doch konnten zumindest Umsatz und Absatz gesteigert werden. Auch hat der Vorstand mit dem CASE-Programm die grundlegenden Ziele benannt und Maßnahmen zu deren Erreichung ergriffen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Aufsichtsratsbericht nach zu urteilen, hat der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe wahrgenommen. Im Geschäftsjahr 2018 trat er neunmal zusammen. Beschäftigt hat er sich insbesondere mit der Neuordnung des Konzerns („divisionale Struktur“) (vgl. TOP 9), der Zusammenlegung der Mobilitätsdienstleistungen von Daimler und BMW, der Elektrifizierung der Fahrzeuge sowie der Batterie- und Zelltechnologie, der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat („Nachfolgeplanung“), der Vergütung des Vorstands (vgl. TOP 6) sowie den Rechtsstreitigkeiten Lkw-Kartell, Toll Collect, Abgasbetrug und Pkw-Kartell.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gewährleisten, fordert die SdK eine Trennung von Prüfung und Beratung. Für noch hinnehmbar hält sie es, wenn die Honorare für die anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen höchstens 25 Prozent des Honorars für die Abschlussprüfungsleistungen betragen. Für die Abschlussprüfungsleistungen hat die KPMG AG ein Honorar von 23 Mio. Euro erhalten. Die Vergütung der weiteren Leistungen hätte folglich höchstens 5,75 Mio. Euro betragen dürfen. Tatsächlich betrug sie 15 Mio. Euro. Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die SdK ferner einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers. Der Wechsel sollte spätestens alle zehn Jahre erfolgen. Die KPMG AG prüft die Gesellschaft aber bereits seit über zwanzig Jahren.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderung des Vergütungssystems soll die Anreize zur Umsetzung der Neuausrichtung des Unternehmens stärken. Gemeint ist die Ausrichtung auf elektrische Antriebe, automatisiertes und autonomes Fahren, Vernetzung und Mobilitätsdienstleistungen. Das erscheint sachgerecht. Die SdK erwartet jedoch, dass die „Transformationsziele“ so gesetzt werden, dass sie zu keiner weiteren Erhöhung der Gesamtvergütung des Vorstands führen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die (Wieder-)Wahl von Joe Kaeser und Dr. Bernd Pischetsrieder in den Aufsichtsrat bestehen keine Einwände.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Gegenstand)

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Anpassung des Unternehmensgegenstandes bestehen keine Bedenken. Sie dient der Klarstellung. Das gilt für die Streichung von „Wasser-, Luft- und Raumfahrzeugen“ und für die Aufnahme von „Mobilitäts- und Transportdienstleistungen und -konzepte“.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Vertrag über die Ausgliederung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten auf die Mercedes-Benz AG und die Daimler Truck AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar bewirkt die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Daimler AG auf die Mercedes-Benz- AG einerseits und Daimler Truck AG andererseits eine Schwächung der Mitwirkungsrechte der Aktionäre der Daimler AG, weil sich die Vorstände der Tochtergesellschafter nicht (mehr) gegenüber den Aktionären der Daimler AG, sondern nur noch gegenüber den Hauptversammlungen der Tochtergesellschaften verantworten müssen, deren Rechte vom Vorstand der Daimler AG wahrgenommen wird. Wenn die SdK der Ausgliederung dennoch zustimmt, so nur, weil sie die Möglichkeit für weitergehende (Unternehmens-)„Kooperationen“ oder auch spätere Börsengänge der Tochtergesellschaften schafft.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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