Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.02.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2018, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll erneut angehoben werden auf 0,72 € (Vorjahre 0,65 bzw. 0,63 €). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von knapp 58 % und liegt damit völlig im Rahmen des von der SdK Geforderten. Die bereits im Vorjahr verstetigte frühere "Sonderdividende" ist endgültig fester Bestandteil der Ausschüttungen geworden und bestätigt die aktionärsfreundliche Dividendenkontinuität der Gesellschaft.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit über 6 % Umsatzplus und einem überproportional gestiegenen Ergebnis hat der Vorstand erneut gute Arbeit geleistet. Dies verdient vor allem mit Blick auf den Wettbewerb und das erneut schwierige Marktumfeld besondere Erwähnung. Die eingeschlagene Neuausrichtung mit Fokus auf die gesamte Wertschöpfungskette erwies sich als richtig und wird konsequent weiter umgesetzt. Sie gibt dem Unternehmen u.a. die kritische Masse, auf "Eventualitäten" schnell und zielgerichtet reagieren zu können.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Schon die ungewöhnliche Zahl von 9 AR-Sitzungen, zahlreichen Präsidiums- und Ausschusssitzungen zeigt, wie intensiv der AR seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen ist. Der wie gewohnt sehr detaillierte AR- Bericht setzt Maßstäbe und unterstreicht die vorbildliche Arbeit des ARs. Angesichts einer Teilnahmequote von fast 93 % wird die AR-Arbeit auch nicht durch die erneut geringe Teilnahme des (größten Aktionärs) AR Mordachov beeinträchtigt. Dieses Thema wird aber in der HV angesprochen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Seit dem Wechsel des Abschlussprüfers sind Prüfung und Beratung vorbildlich voneinander getrennt. Der frühere, langjährige Kritikpunkt der SdK hat sich damit erledigt. Daher steht einer erneuten Bestellung der Deloitte GmbH nichts im Wege.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien auch unter Herabsetzung des Grundkapitals

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag ist ausgewogen und schöpft mit einer Ermächtigung von max. 5 % bei nur 18 Monaten Laufzeit das gesetzlich Mögliche nur ansatzweise aus. Angesichts dessen und mit Blick auf die Ausschüttungspolitik der Gesellschaft (die SdK bevorzugt grundsätzlich die Ausschüttung gegenüber einem Aktienrückkauf) kann dem geplanten Vorratsbeschluss zugestimmt werden.

 

 

TOP 7 Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Wechsel des "RIU-Sitzes" im AR nach 14 Jahren bestehen auch in Bezug auf die Person von Herrn Riu keinerlei Bedenken.

 

 

TOP 8 Beschluss über die Billigung des Vorstandsvergütungssystems gemäß § 120 Abs. 4 Satz 1 AktG

 

Zustimmung

 

Begründung: Die offenbar an die angelsächsische Übung angelehnte jährliche Abstimmung zumindest über die Grundsätze des Vergütungssystems wird ausdrücklich begrüßt. Das neue System selber enthält zwar weiterhin einzelne von der SdK kritisch gesehene Bestandteile, z.B. die Pensionszusagen. Dennoch soll der Vorlage zugestimmt werden. Denn insgesamt wurde das System gegenüber der bereits guten Vorjahresregelung nochmals optimiert, u.a. in Bezug auf Kennziffern und Zielerreichungsanforderungen. Außerdem wurden die überwiegend kritisch gesehenen "discretionary elements" abgeschafft. Das System ist gut auf die konkreten Herausforderungen des Unternehmens ausgerichtet, ohne die Governance - Empfehlungen zu vernachlässigen. Einzelfragen zur Berücksichtigung von Stakeholder - Aspekten und Nachhaltigkeit werden in der HV hinterfragt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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