Geplantes Abstimmverhalten zur HV der Airbus Group SE am 10.04.2019 TOP1 Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die vom Board of Directors vorgelegten Jahresabschlüsse wurden vom Abschlussprüfer Ernst & Young in der erforderlichen Systematik IFRS erstellt. TOP2 Zustimmung zur Ergebnisverwendung und Ausschüttung Zustimmung Begründung: Die Airbus SE verfolgt bei der Dividende generell das Ziel, 30-40% vom Gewinn an die Aktionäre auszuschütten. Die Dividende wurde in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. Der Vorschlag von 1,65€ (Vj. 1,50) liegt bei ca. 42% Ausschüttungsquote und erfüllt damit auch die Richtlinien der SdK (40-60% Ausschüttungsquote). TOP3 Entlastung der Non-Executive Mitglieder des Board of Directors Zustimmung Begründung: Ausweislich des Berichts des Board of Directors sind deren Non Executive Mitglieder ihren Verpflichtungen – auch bezogen auf den „Dutch Corporate Governance Code“ - ordnungsgemäß nachgekommen. Die Anwesendheitsquote bei insgesamt 10 Sitzungen betrug 87%. Das Management handelte erfolgreich. Das operative Ergebnis konnte mit 5048TEUR (Vj. 3421TEUR) wieder verbessert werden. TOP4 Entlastung des Executive Mitglieds des Board of Directors Zustimmung Die Begründung zu TOP3 gilt sinngemäß auch für die Entlastung des Executive Mitglieds des Boards. TOP5 Verlängerung der Bestellung von Ernst & Young Accountants LLP als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: E&J prüft seit 2016. Das Gesamthonorar betrug in der Berichtsperiode 14.353 TEUR, davon 2.255 TEUR für abschlussfremde Leistungen. Die Kriterien der SdK-Leitlinien für die Bestellung des Abschlussprüfers werden erfüllt. TOP6 Annahme der Vergütungspolitik des Board of Directors Zustimmung Begründung: Gemäß den Empfehlungen des niederländischen Corporate Governance Kodex soll die maximal zu zahlende Abfindungssumme bei vorzeitiger Vertragsbeendigung maximal eine Jahresvergütung für den ausscheidenden CEO betragen, was mit dem Antrag erfüllt wird. Des Weiteren ist wegen einer höheren Zahl von Kommiteesitzungen und des damit verbundenen Aufwandes ein Anwesendheitsentgelt für mehr als vier Sitzungen geplant. Es soll für europäische/ nicht europäische Mitglieder 3000/ 6000 € betragen und wird dem gestiegenen Arbeitsaufwand der Ausschussmitglieder gerecht. TOP7 Ernennung von Herrn Guillaume Faury zum Executive Mitglied des Board of Directors für eine Amtszeit von drei Jahren als Nachfolger von Herrn Thomas Enders, dessen Mandat endet. Zustimmung Begründung: Herr Faury verfügt über langjährige Erfahrung auf Führungsebene von Airbus und Peugeot und damit über den erforderlichen Hintergrund für die Führung der Airbus-Gruppe. TOP8 Verlängerung des Mandats von Frau Catherine Guillouard als Non-Executive Mitglied des Board of Directors um drei Jahre. Zustimmung Begründung: Die Kandidatin verfügt über Führungserfahrung auf Executive-Level und ist Expertin im Finanz- und Risikomanagement und damit eine sinnvolle Ergänzung des Boards. TOP9 Verlängerung des Mandats von Frau Claudia Nemat als Non-Executive Mitglied des Board of Directors um drei Jahre Zustimmung Begründung: Die Kandidatin verfügt über Führungserfahrung auf Executive-Level und ist Expertin für digitale Technologie und damit eine sinnvolle Ergänzung des Boards. TOP10 Verlängerung des Mandats von Herrn Carlos Tavares als Non-Executive Mitglied des Board of Directors um drei Jahre Zustimmung Begründung: Der Kandidat verfügt über eine breite Führungserfahrung auf Executive-Level und besondere Kenntnisse im Ingenieurswesen und der Industriepolitik und ist damit eine sinnvolle Ergänzung des Boards. TOP11 Ermächtigung des Board of Directors zum Zwecke der Durchführung von Mitarbeiteraktienplänen und auf Aktien basierenden, leistungsorientierten Langzeitvergütungsplänen Aktien auszugeben, Bezugsrechte für Aktien einzuräumen und bevorrechtigte Bezugsrechte der gegenwärtigen Aktionäre zu beschränken oder auszuschließen. Zustimmung Begründung: Die leistungsorientierte, variable Vergütung von leitenden Mitarbeitern ist zu begrüßen und der in Frage kommende Wert der auszugebenen Aktien ist mit 0,14% vom Grundkapital unbedenklich. TOP12 Ermächtigung des Board of Directors, zum Zwecke der Finanzierung der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen Aktien auszugeben, Bezugsrechte für Aktien einzuräumen und bevorrechtigte Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre zu beschränken oder auszuschließen. Zustimmung Begründung: Der Antrag ist auf einen Wert von 0,3% des genehmigten Aktienkapitals beschränkt und deshalb als unbedenklich anzusehen. TOP13 Erneuerung der Ermächtigung des Board of Directors zum Rückkauf von bis zu 10% des ausgegebenen Aktienkapitals der Gesellschaft Ablehnung Begründung: Den Aktienrückkauf auf Basis derivativer Finanzinstrumente lehnt die SdK grundsätzlich ab. Des Weiteren ist aktuell und auf absehbare Zeit keine Strategie des Managements zu erkennen, weswegen bis zu 10% des ausgegeben Aktienkapitals vom Markt genommen werden sollten. Der Antrag sieht den Rückkauf zu jedem möglichen Zweck vor, auch diese zu allgemeine Vorgabe kann nicht akzeptiert werden. TOP14 Einziehung zurückgekaufter eigener Aktien Zustimmung Begründung: Die Einziehung von Aktien würde zu einer Wertsteigerung des Restbestandes führen und kann deshalb befürwortet werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|