Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.03.2019



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2018 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2018 (IFRS) und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich erscheint der Dividendenvorschlag von 0,15 € je Aktie bei einem Konzernergebnis von 1,06 € je Aktie verbesserungswürdig. Der Konzernjahresüberschuss ist jedoch aufgrund einiger IFRS-spezifischer Wertansätze erhöht worden, die noch nicht liquiditätswirksam sind, insbesondere im Hinblick auf den hohen Anteil an aktivierten Eigenleistungen sowie der Umsatz- und Gewinnrealisierung nach der POC-Methode.

 

Daher und aufgrund der Tatsache, dass die Dividende gegenüber dem Vorjahr splitbereinigt um 27% erhöht wird, kann dem Vorschlag der Verwaltung die Zustimmung erteilt werden.  

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der abermaligen Umsatz- und Ergebnisverbesserung besteht kein Grund, die Entlastung zu versagen.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung:  Es liegen im Hinblick auf die Beratungs-, Kontroll- und Überwachungsfunktionen keine Gründe vor, die gegen die Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Zu hinterfragen ist jedoch der Umstand, dass wesentliche Empfehlungen des DCGK nicht beachtet werden. Hierbei wird insbesondere das Fehlen eines Selbstbehalts bei der D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder sowie das Fehlen eines Abfindungs-Cap in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder kritisiert.

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Da die SdK in den vergangenen Jahren stets den Wechsel des Abschlussprüfers gefordert hat, wird der Wahlvorschlag der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausdrücklich begrüßt.

 

TOP 6

Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Kandidaten bestehen im Hinblick auf seine fachliche Qualität und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Bedenken.  

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Erhöhung der Aufsichtsrat-Bezüge erscheint vor dem Hintergrund des starken Umsatz- und Gewinnwachstums der Gesellschaft angemessen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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