Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.02.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2018 und des zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der DBAG schlägt eine im Vergleich zum Vorjahr um 5 Eurocent erhöhte Dividende auf 1,45 € vor. Damit wird die unternehmenspolitische Dividendenkontinuität weiter fortgeführt. Aufgrund des schwierigen Marktumfeldes und des daraus folgenden niedrigen Konzernergebnisses ergibt sich eine Ausschüttungsquote von 65%. Diese liegt leicht über der von Seiten der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzerngewinns, weshalb Zustimmung erteilt wird.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2017/2018 konnte erwartungsgemäß nicht an das erfolgreichste Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte in 2016/2017 anknüpfen. Die hohe Schwankungsanfälligkeit bei Beteiligungsgesellschaften ist unlängst bekannt, allerdings waren diese deutlich schlechteren Ergebnisse dennoch recht enttäuschend: So sank das Konzernergebnis um fast 60% auf 33,6 Mio. €, die Eigenkapitalrendite sank von 24,1% auf 7,8%. Dieser deutliche Rückgang resultiert unter anderem aus den stark zurückgegangenen Kapitalmarktbewertungen sowie aus den vielen Portfolioverkäufen aus dem Vorjahr. Dennoch hat der Vorstand seine Aufgaben pflichtbewusst ausgeführt und durch 7 neue Management-Buy- Outs das Portfolio für die Zukunft nachhaltig gestärkt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Auffassung der SdK seinen Kontroll- und Beratungspflichten gegenüber dem Vorstand unter anderem in 12 Aufsichtsratssitzungen (6 telefonisch) pflichtbewusst wahrgenommen. Die strategische Ausrichtung für eine erfolgreiche zukünftige Unternehmensentwicklung ist gegeben. Auch die Transparenz und Ausführlichkeit des Aufsichtsratsberichts ist positiv zu bewerten.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach über 15 Jahren wird die DBAG zum Geschäftsjahr 2018/2019 seinen Abschlussprüfer wechseln. Die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wird die KPMG AG nun endlich ablösen. Dieser von der SdK seit Jahren geforderte überfällige Wechsel wird aus Sicht der SdK sehr begrüsst.

 

 

TOP 6 Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Nachwahl von Herrn Dr. Maximilian Zimmerer aufgrund des Ausscheidens des langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Andrew Richards, kann aus Sicht der SdK voraussichtlich zugestimmt werden. Herr Dr. Zimmerer scheint fachlich und zeitlich absolut in der Lage zu sein, einen qualitativen Mehrwert für den Aufsichtsrat der DBAG zu erbringen. Allerdings wird seitens der SdK nachzufragen sein, warum mit Herrn Möller und mit Herrn Dr. Zimmerer nun zwei Aufsichtsratspositionen durch der Möller & Förster GmbH nahestehenden Personen besetzt werden sollen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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