Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.04.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Bericht über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird seit vielen Jahren erneut mit € 0,70 je Aktie vorgeschlagen, obwohl der Jahresüberschuss jährlich steigt und die Liquiditätsreserve einschließlich Finanzanlagen im Milliardenbereich liegen. Eine Erhöhung der Dividende bzw. die Gewährung von Berichtigungsaktien ist dringend geboten.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat erneut verbesserte Zahlen sowohl im Umsatz wie auch im Ertrag vorgelegt. Darüber hinaus in den Wachstumsmärkten Marktanteilsgewinne erzielt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand scheint gut zu funktionieren. Gemäß Aufsichtsratsbericht ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben bezüglich der Beratung und Kontrolle nachgekommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine etwaige  prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Punkte ersichtlich die gegen die Wiederwahl von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, sprechen.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Wiederwahl von fünf Aufsichtsratsmitgliedern, der Neuwahl des Herrn Pflanz sowie der Wahl von zwei Ersatzmitgliedern kann grundsätzlich zugestimmt werden, da die Kandidatinnen und Kandidaten ausweislich der Lebensläufe über hinreichend Expertise und Erfahrung verfügen und nicht durch zu viele andere Tätigkeiten überlastet scheinen (Overbording), um die Tätigkeit gewissenhaft auszuüben.

 

Bei Herrn Prof. Dr. Pöllath und Herrn Herz werden hinsichtlich der langen Amtsdauer (seit 2002, bzw. 2004 Mitglieder des Aufsichtsrats) zu hinterfragen sein, ob diese für eine volle Amtszeit kandidieren. Bei Herrn Herz stellt sich die Frage auch wegen seines fortgeschrittenen Alters (Geburtsjahr 1944).

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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