Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt eine Dividendenerhöhung um 30% von 0,5 Euro auf 0,65 Euro vor. Dies entspricht bei einem Ergebnis je Aktie von 0,7147 Euro einer Ausschüttungsquote von rund 91%.

 

Für ein gesundes und nachhaltiges Wachstum fordert die SdK grundsätzlich eine Quote von 40% - 60%. Angesichts der guten Kapitalausstattung und des deutlich positiven Cash-Flows ist dieser Vorschlag aber auch tragbar.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Berichtserstattung ist von Intransparenz gekennzeichnet. Weiterhin liegen zahlreiche Gründe vor, die für eine mangelhafte Corporate Governance sprechen, u.a. die Überschneidung zwischen aufsichtsrechlicher und operativer Organeigenschaften im Verwaltungsrat und Darlehen in Millionenhöhe seitens der Gesellschaft und dem geschäftsführenden Direktor, Vorsitzenden des Verwaltungsrats und Großaktionär Herrn Drotlev.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Die RSM AWT AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Steuerberatungsleistungen in Höhe von knapp 40% der reinen Abschlussprüfungsgebühren erbracht. Dies sollte aus Sicht der SdK unter der Schwelle von 25% liegen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewährleisten zu können.

 

Weiterhin ist der erbrachte Bestätigungsvermerk mangelhaft. Es fehlt die Darstellung von Prüfungsschwerpunkten.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung, die Wiederherabsetzung des Bedingten Kapitals 2018 und damit verbundene Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Kapitalerhöhung soll zur Umwandlung der gebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 17.149.052 Euro in eine freie Kapitalrücklage, ohne Ausgabe neuer Aktien geplant, durchgeführt werden. Dies erhöht die Flexibilität in der Verwendung des Kapitals. Es sind laut Darstellung des Managements keine für die Aktionäre nachteiligen Auswirkungen erkennbar.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Verwaltungsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist eine Zumutung seitens des Managements, dass über den zur Wahl stehenden Dr. Johannes Harl weder ein Lebenslauf noch Informationen über anderweitige Mandate veröffentlicht sind. Falls nach Offenlegung der geforderten und notwendigen Informationen keine Anhaltspunkte für eine Befangenheit oder Übermandatierung ersichtlich sind, wird unter vehementer Kritik der mangelhaften Transparenz, der Wahl von Herrn Dr. Harl in den Verwaltungsrat zugestimmt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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