Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernab­schlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

 

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der Klöckner & Co SE für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von

EUR 29.925.000,00 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR 0,30 Dividende je dividendenberechtigte Stückaktie

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Dividendenvorschlag von unverändert 0,30 EUR/Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 45%. Die Eigenkapitalausstattung des Konzerns liegt derzeit bei 42%, was für ein Handelsunternehmen ausreichend ist.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Es wird vorgeschlagen, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz verbessertem EBIT ging das Konzernergebnis um 1/3 zurück. Der Vorstand führt dies vor allem auf den stark erhöhten Steueraufwand zurück, der in den Konzernstaaten anfiel und die nicht verrechnet werden konnten.  

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Es wird vorgeschlagen, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem ausführlichen Bericht des Aufsichtsrats lässt sich entnehmen, dass dieser in 4 Sitzungen seinen Pflichten nachgekommen ist.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten

 

Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates wird vorgeschlagen, KPMG AG, Berlin,

 

a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019,

 

b) zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2019 sowie

 

c) zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2019 und 2020, zu wählen.

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG prüft die Gesellschaft bereits seit dem Börsengang 2006. Die SdK fordert einen Wechsel des Abschlussprüfers nach spätestens 10 Jahren. Auch nach der EU-APrVO sollte der Abschlussprüfer nach 10 Jahren gewechselt werden, nationale Ausnahmen sind zulässig (20 oder 24 Jahre). Aus Sicht der SdK ist die EU-Regel auch den Abschlussprüfer in einem gewissen Rhythmus zu erneuern sinnvoll, so wie dies bei den Aufsichtsräten ja auch der Fall ist.

 

Zudem wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 261 T € an sonstigen Beratungsleistungen sowie 12 T € an Steuerberatungsleistungen durch KPMG erbracht. Dies entspricht rund 31% gemessen an den reinen Abschlussprüfungskosten. Die SdK fordert jedoch eine strikte Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfen. 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmunsgverhalten abgewichen werden.

 



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