Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Bilfinger SE schlägt für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von 1,00 € je Aktie vor. Dies entspricht exakt der Dividendenzahlung für die Jahre 2016 und 2017. Trotz eines weiterhin negativen, aber verbesserten Konzernjahresergbnisses kann dem Dividendenvorschlag aus Sicht der SdK gefolgt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr war für Bilfinger operativ gesehen ein recht stabiles Jahr. Alles wesentlichen Kennzahlen wie Umsatz, Auftragseingang und -bestand, EBIT, Konzernergebnis sowie CashFlow konnten, wenn auch weiterhin auf niedrigem Niveau, verbessert werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 offensichtlich seinen Aufgaben im Hinblick auf die Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen. Zudem muss sich der Aufsichtsrat mit der Prüfung von Ersatzansprüchen gegen die ehemaligen Vorstände auseinandersetzen. Wie erfolgreich dies bisher geschah, muss auf der Hauptversammlung nachgefragt und vom Aufsichtsrat dargelegt werden.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird dem Wahlvorschlag von Ernst & Young zum Abschlussprüfer nicht zustimmen. Fachlich erscheint E&Y absolut geeignet zu sein. Allerdings prüft E&Y Bilfinger bereits seit über 20 Jahren. Dies ist aus Sicht der SdK nicht akzeptabel, da damit die nötige Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht mehr gewährleistet zu sein scheint.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Bilfinger Digital Next GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Bilfinger SE und der Bilfinger Digital Next GmbH kann zugestimmt werden, da es sich hierbei um eine 100%ige Tochtergesellschaft handelt und es im wesentlichen um steuerliche Vorteile geht, die nicht nachteilig für die Aktionäre sind.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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