Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der alstria office REIT-AG und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Lageberichten für die alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2018, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: : Bei einem REIT kann das mit 3,02 € aufgrund der Bewertungskomponente sehr hohe IFRS-Konzernergebnis je Aktie schwerlich der Maßstab für die Frage einer angemessenen Ausschüttung sein. Vielmehr ist hier, neben der technischen Frage des Bilanzgewinns im HGB-Einzelabschluss, auf die im Berichtjahr generierten FFO pro Aktie abzustellen. Letztere liegen bei 0,65 € je Aktie, welches eine Ausschüttung auf dem Niveau des Vorjahres (letztlich auf dem Niveau der Vorjahre) als angemessen erscheinen lässt. Handelsrechtlich kann die gewünschte Auskehrung ferner nur durch die Entnahme eines Betrages aus der Kapitalrücklage dargestellt werden.

 

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Dem Vorstand gelang es die Mieterlöse bei leicht sinkenden Nettomieteinnahmen stabil zu halten. Das IFRS-Konzernergebnis je Aktie stieg bewertungsgetrieben deutlich an, gleiches gilt für den NAV resp. EPRA-NAV. Die FFO je Aktie haben sich ähnlich wie das EPRA-Ergebnis je Aktie aufgrund der durch die Kapitalerhöhungen (Bar-KE, Wandelanleihe, Wandelgenüsse) gestiegenen Aktienanzahl leicht zurückentwickelt. Die Verbindlichkeiten, insbesondere Finanzverbindlichkeiten, konnten auf knapp 1,5 Mrd. € zurückgeführt werden. Der für die Aktionäre wichtige TSR hat sich, getragen vor allem von der Kurskomponente, seit der letzten Hauptversammlung ansprechend entwickelt.

 

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Ausweislich seines Berichts wurde der Aufsichtsrat u.a. in vier ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen seiner Kontrollpflicht gerecht.

 

 

 

TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019, weiterer unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 und für das Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

 

 

TOP 6 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Gegen die Wiederwahl von Herrn Hérault gibt es keine Bedenken. Die erneute Wahl von Herrn Mully wird hingegen von der SdK abgelehnt, da dieser aus Sicht der SdK bereits zu viele gleichartige Mandate wahrnimmt.

 

 

 

TOP 7

7.1. Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018 und entsprechende Satzungsänderung

 

7.2. Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für das Genehmigte Kapital 2019 gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von bis zu 5 % des Grundkapitals und entsprechende Satzungsänderung

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Mittels der Beschlussvorschläge zum TOP 7 soll ein neues Genehmigtes Kapital gegen Bar- und Sacheinlage im Umfang von 20% des aktuellen Grundkapitals geschaffen werden. Hierbei soll mittels der TOP 7.1 und 7.2 die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses für 10% des derzeitigen Grundkapitals einhergehen. Da es sich bei der Gesellschaft um einen REIT handelt, sind Kapitalerhöhungen bei gleichfalls sehr hohen Auskehrungen inhärenter Bestandteil des Geschäftsmodells. Ferner fallen aus Sicht der SdK sowohl die Größenordnung des Vorratskapitals als auch der insgesamt vorgesehene Bezugsrechtsausschluss moderat aus und sind damit zustimmungsfähig.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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