Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2018 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315aAbs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,00 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 51 %. Somit werden die Anforderungen der SdK an die Ausschüttungsquote erfüllt. Aufgrund des starken operativen Geschäfts, vor allem im Chemie-Segment, und einer hervorragenden bilanziellen Situation ist die Ausschüttung angemessen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat in den zurückliegenden Jahren zahlreiche große Investitionsvorhaben vorangetrieben und teilweise mittlerweile abgeschlossen. Wacker verfügt seit der Platzierung von Siltronic-Aktien in 2017 wieder über eine extrem starke Eigenkapital- und Liquiditätssituation, um so auch schwächere Marktphasen überstehen zu können und benötigte Investitionen in Angriff nehmen zu können. Die Gesellschaft ist also bestens aufgestellt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands in insgesamt fünf Sitzungen überwacht. Ferner stand er diesem bei Bedarf beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, der gegen eine Entlastung sprechen würde.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG prüft seit dem Börsengang im Jahr 2006 die Abschlüsse der Gesellschaft. Auch wenn zwischendurch der verantwortliche Prüfer gewechselt hat, droht durch diese lange Zusammenarbeit eventuell die Unabhängigkeit des Prüfers gefährdet zu werden. Daher sollte die Gesellschaft über einen Wechsel des Abschlussprüfers nachdenken.

 

HInweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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