Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.02.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 27 Cent je Aktie stellt eine Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 28,4 % dar. Dies ist aufgrund der schwebenden Klage des Insolvenzverwalters von Qimonda, bei der mittlerweile mit einer Zahlung in Höhe eines mittleren dreistelligen Mio-Betrages gerechnet werden muss, und der bevorstehenden milliardenschweren Investitionen als gerade noch akzeptabel anzusehen. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ( + 8 %) ist aber zu kritisieren, da diese somit deutlich unter dem Ergebniswachstum in Höhe von 36 % liegt.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft erzielt Jahr für Jahr neue Rekordergebnisse. Auch die Zukunft von Infineon erscheint rosig. Digitalisierung, Sicherheits- und Umwelttechnik und auch die Elektromobilsierung dürften für weiteres Wachstum sorgen. MIt den bevorstehenden Investitionen zeigt der Vorstand deutlich, dass er an die Zukunft von Infineon glaubt. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung für das zurückliegende Geschäftsjahr zu verweigern.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt sieben Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und er stand diesem bei Bedarf auch beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts gemäß §§ 115, 117 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Die KPMG prüft seit über zehn Jahren die Abschlüsse der Gesellschaft. Damit ist die Unabhängigkeit aus Sicht der SdK gefährdet, womit dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werden kann.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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