Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet ca. 33 % des Konzernergebnisses aus. Bei einer Eigenkapitalquote über 50 % und in der Vergangenheit guten Geschäftsentwicklungen und mit den positiven Aussichten für die Zukunft ist es durchaus möglich, eine höhere Ausschüttungsquote in der von der SdK vorgesehenen Bandbreite von 40 bis 60 % des Konzernergebnisses als Dividende an die Aktionäre auszuschütten. In der Kombination von stetig steigenden Dividenden, einer konservativen Finanzpolitik und möglichen Aktienrückkäufen ist dies jedoch als akzeptabel anzusehen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umsatz konnte um 21 % gesteigert werden. Das Ergebnis nach Steuern hat sich um ca. 20 % verbessert. Es wurden ca. 1.700 Mitarbeiter neu eingestellt. Das Unternehmen hat seine Marktposition ausgebaut.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit ersichtlich hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben im Bereich Beratung und Überwachung des Vorstandes u.a. in fünf ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung 

 

Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft die Gesellschaft seit dem Jahr 2004. Generell sieht die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet, wenn dieselbe Abschlussprüfungsgesellschaft länger als zehn Jahre prüft. Sonstige Leistungen wurden nur in geringem Umfang durch die Abschlussprüfungsgesellschaft erbracht.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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