Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die CANCOM SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt den Dividendenvorschlag von 0,50 € je Aktie an die Aktionäre sowie die Anhaltende Ausschüttungsquote oberhalb der 40 % des Konzernjahresüberschusses. Somit erfolgt auf Grund des Aktiensplits (2 zu 1) in 2018 eine Ausschüttung von 1,00 € für je zwei Aktien.

 

 

TOP 3 Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der erfolgreichen Unternehmensfortführung durch weiteres Wachstum und der Steigerung des Periodenergebnisses erfüllt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, sowie der Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keinerlei Bedenken gegen die Bestellung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a)

Herrn Dr. Lothar Koniarski, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer der Elber GmbH, wohnhaft in Regensburg

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keinerlei Bedenken zur Wiederwahl des Kandidaten.

 

b)

Frau Regina Weinmann, Dipl.-Kauffrau, Geschäftsführerin der ABCON Vermögensverwaltung GmbH und der Inter-Connect Holding GmbH, wohnhaft in München

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keinerlei Bedenken zur Wiederwahl der Kandidatin.

 

c)

Herrn Uwe Kemm, selbständiger Unternehmensberater für Organisation, Vertrieb und Marketing, wohnhaft in München

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keinerlei Bedenken zur Wiederwahl des Kandidaten.

 

d)

Herrn Martin Wild, Chief Innovation Officer der MediaMarkt Saturn Retail Group, wohnhaft in Ingolstadt

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keinerlei Bedenken zur Wiederwahl des Kandidaten.

 

e)

Frau Marlies Terock, Kauffrau, selbständige Management-Beraterin im Bereich Informationstechnologie, wohnhaft in Overath

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keinerlei Bedenken zur Wiederwahl der Kandidatin.

 

f)

Herrn Stefan Kober, Kaufmann, Investor und Mitglied in verschiedenen Aufsichtsgremien, wohnhaft in Jettingen-Scheppach

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keinerlei Bedenken zur Wiederwahl des Kandidaten.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb sowie zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK sieht keine Notwendigkeit für das vorgeschlagene Rückkaufprogramm, insbesondere vor dem Hintergrund mündiger Aktionäre. Mit dem Erwerb eigener Aktien wird eher der Gedanke von fehlenden Alternativstrategien des Vorstands genährt. Sollte tatsächlich die Erkenntnis herrschen, dass die für den Erwerb benötigten Mittel nicht für das weitere Unternehmenswachstum zu verwenden, so ist hier an eine Erhöhung der Ausschüttung ggfs. in Form eines Bonus an die Aktionäre zu erinnern. Der Markt bietet hinreichend Möglichkeiten der Beteiligung. Auch in der Schaffung einer sogenannten Hauswährung als Parallelwährung besteht aus Sicht der SdK kein Bedarf. Ferner ist die Ausgabe von Aktien an institutionelle Anleger, Finanzinvestoren oder sonstige Kooperationspartner nicht im Sinn eines breit gestreuten Aktionariats. Dies gilt ebenfalls auch für mögliche Vergütungsanreize jedweder Art, da auch hier bereits hinreichend alternative Möglichkeiten bestehen. Aus vorgenannten Gründen kommt es schlussendlich zu einer Ablehnung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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