Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.11.2018



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einer Erhöhung der Dividende von € 0,48 auf € 0,50 und einem um knapp 4% gesunkenen Gewinn pro Aktie steigt die  Ausschüttungsquote von 33% auf 36%. Mit einer Eigenkapitalquote von 57% (VJ 59%), wäre auch eine höhere Dividende darstellbar gewesen. Auf der anderen Seite hat die Gesellschaft in den letzten Jahren die Dividende und die Ausschüttungsquote stetig erhöht und scheint damit eine vernünftige Balance aus Kontinuität, Vorsicht und angemessener Rendite für die Aktionäre (2,7%) zu verfolgen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018.

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem von stetigem Preisdruck geprägtem Umfeld hat sich die Gesellschaft sehr ordentlich geschlagen. Höhere Gewinne wären darstellbar gewesen, wurden jedoch zu Gunsten von Marketingausgaben „geopfert“. Die Investitionen in Marketing sichern die Marke, sorgen aber auch für Wachstum in neuen Feldern, wie z.B. Apfel-Schaumwein oder Sekt Mix Getränken.

 

Strategisch ist das Unternehmen nach wie vor gut positioniert und sehr solide finanziert. Mittelfristig muss nach Auffassung der SdK der Erfolg der stetig steigenden Marketingaufwendungen verifiziert und die Strategie eventuell angepasst werden.

 

Sorgen bereitet die fortgesetzte Erosion der Gewinne in Deutschland, aber auch jüngst in Frankreich. Obwohl die dort rückläufigen Gewinne durch eine Verbesserung in Osteuropa kompensiert werden, müssen nach Auffassung der SdK weitere strategische Maßnahmen ergriffen werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018.

 

Zustimmung

 

Begründung: Sekt Wachenheim ist nach wie vor einer der Marktführer im Bereich Sekt und Sekt / Mixgetränke. Die Finanzierung ist sehr solide und der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollzwecken nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts.

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit € 187 Tsd. sind die gesamten Prüfungskosten sogar leicht nach € 206 Tsd. im Vorjahr gefallen. Sie liegen weiterhin im Rahmen vergleichbarer Unternehmen. Sonstige Leistungen erbrachten die Prüfer nicht. Die Prüfgesellschaft wechselte 2015, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet zu sein scheint.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.