Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.10.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK stimmt der weiteren Dividendenerhöhung zu. Die Liquidität und Ertragslage der Gesellschaft lässt dies problemlos zu. Die Dividende konnte in den vergangenen Jahren fast kontinuierlich gesteigert werden und hat sich damit in den letzten 10 Jahren verzehnfacht.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch im Geschäftsjahr 2018 hat sich Herr Weng unermüdlich für die Gesellschaft und die Aktionäre eingesetzt und hervorragende Ergebnisse erzielt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats kann ausweislich seines Tätigkeitsberichtes als zufriedenstellend bewertet werden.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag stellt eine Erhöhung der Vergütung um 25% dar, die jedoch vertretbar ist.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Wahl des vorgeschlagenen Prüfers.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Weng hat unter Beweis gestellt, dass er das Instrument der Aktienrückkäufe wertsteigernd für die Gesellschaft einsetzen kann, daher bestehen keine Einwände gegen diese Ermächtigung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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