Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.06.2019



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem im abgelaufenen Geschäftsjahr realisierten Ergebnis je Aktie von 0,21 € schläge die Verwaltung eine Dividende in Höhe von 0,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie vor. Dies entspricht einer generösen Ausschüttungsquote von 71%. Dies ist aus Aktionärssicht sicherlich erfreulich, jedoch im Hinblick auf die noch hohe Verschuldung unternehmenspolitisch zu hinterfragen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 gute Arbeit geleistet. Die Integration mit der UASC-Gruppe verläuft erfolgreich, Synergieeffekte wurden bereits deutlich erzielt. Und trotz des recht schwierigen Marktumfeldes und der gestiegenen Bunkerkosten und der Transportaufwendungen konnten das EBITDA, EBIT sowie das Konzernergebnis gesteigert werden. Zudem konnten auch der CashFlow gesteigert und die hohe Finanzverschuldung etwas zurückgefahren werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des sehr ausführlichen und transparenten Aufsichtsratsberichts ist der Aufsichtsrat unter anderem in sechs Sitzungen seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen. Hapag Lloyd befindet sich auf Kurs!

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2019 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer der Hapag Lloyd AG kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Neben den reinen Abschlussprüfungsleistungen erbrachte KPMG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 weder Steuerberatungsleistungen noch anderweitige sonstige Beratungsleistungen. Somit ist aus objektiver Sicht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gegenüber der zu prüfenden Gesellschaft gewährleistet.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Michael Behrendt hat als ehemaliges Vorstandsmitglied sowie seit 2014 als Vorsitzender des Aufsichtsrates bei der Hapag Lloyd AG hervorragende Arbeit geleistet, dem großes Lob gebührt. Jedoch kann die SdK der Wiederwahl von Herrn Behrendt nicht zustimmen, da Herr Behrendt aus Sicht der SdK "overboarded" ist. Herr Behrendt besitzt neben dem Mandat als Vorsitzender bei Hapag-Lloyd auch noch Mandate bei der Barmenia Group (inkl. zwei Konzernmandaten), bei Exxon Mobil sowie bei der MAN Group (inkl. drei weiteren Konzernmandaten). Damit ist Herr Behrendt aus Sicht der SdK "overboarded". Zudem wäre Herr Behrendt bei Beendigung seiner Amtszeit im Jahr 2023 bereits 72 Jahre alt. Sollte Herr Behrendt jedoch in naher Zukunft eines seiner anderen Mandate niederlegen, so behält sich die SdK auf der HV vor, dem Wahlvorschlag von Herrn Behrendt doch zuzustimmen, um weiterhin auf die hohe Expertise von Herrn Behrendt zurückgreifen zu können.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung sieht vor, die Vergütung des Aufsichtsrates zu erhöhen. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen ist die Erhöhung der rein fixen Vergütung gerechtfertigt und damit aus Sicht der SdK zustimmungswürdig. Lediglich kritisch sieht die SdK die Zahlung von Sitzungsgeldern, da die SdK der Meinung ist, dass ein monetärer Anreiz nicht geschaffen werden muss, damit Aufsichtsratsmitglieder an Sitzungen teilnehmen. Dies ist grundlegende Pflicht eines jeden Aufsichtsratsmitgliedes.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.