Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.08.2018



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TOP 1  
Vorlage des von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 nebst Lagebericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und Bericht des Aufsichtsrats - Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Enthaltung

 

Begründung: Da die Gesellschaft als kleine Gesellschaft keinen Abschlussprüfer hat, kann der Jahresabschluss auch nicht abschließend beurteilt werden.

 

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Da die Gesellschaft 2017 keine HV durchgeführt und damit gegen das Aktiengesetz verstoßen hat, kann keine Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 3  
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch der AR ist für den Verstoß gegen das Aktiengesetz verantwortlich und kann deshalb auch nicht entlastet werden.

 

 

TOP 4  
Vorlage des von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017 nebst Lagebericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und Bericht des Aufsichtsrats - Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Enthaltung

 

Begründung: siehe TOP 1

 

 

TOP 5  
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Wegen des abweichenden Geschäftsjahres  findet auch diese HV außerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums und damit zu spät statt.

 

 

TOP 6  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 3

 

 

TOP 7  
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Da die Kandidatin als bisheriges AR Mitglied  auch für den Verstoß gegen das Aktiengesetz mitverantwortlich ist, kann ihre Wahl nicht unterstützt werden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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