Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2018



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der First Sensor AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts der First Sensor AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende von 0,16 Euro/‌Aktie vor. Bei 10.216.396 Aktien ergibt das eine Ausschüttungssumme von 1,6 Mio. Euro und entspricht 39 Prozent des auf die Aktionäre der First Sensor AG entfallenden Konzernjahresüberschusses. Die Ausschüttung liegt damit am unteren Ende der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 bis 60 Prozent. 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar sind der Umsatz um zwei Prozent und der Überschuss gar um achtundzwanzig Prozent gesunken; doch erscheint die Ausrichtung des Unternehmens durch den Vorstand überzeugend:  die Beschränkung auf die Bereiche „Industrial“, „Medical“ und „Mobility“; die Verstärkung des Vertriebs in Asien und das Angebot höherwertiger Produkte. Entsprechend ist der Aktienkurs in 2017 um fünfzig Prozent gestiegen.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem kurzen Aufsichtsratsbericht nach zu urteilen, hat der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt. In sechs Sitzungen hat er sich nicht zuletzt mit der Ausrichtung des Unternehmens, der Entwicklung der Zielmärkte und dem Compliance-Management-System des Unternehmens beschäftigt.

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Konzern-Halbjahresfinanzberichts für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl der Ebner Stolz GmbH & Co. KG bestehen keine Bedenken. Zweifel an ihrer Unabhängigkeit bestehen nicht: Weder prüft sie das Unternehmen bereits seit mehr als zehn Jahren, noch hat sie im vergangenen Jahr nennenswerte „sonstige Beratungsleistungen“ erbracht.

 

TOP 6

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Satzungsänderung bestehen keine Bedenken.

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der bisherigen Erfahrungen am Kapitalmarkt lehnt die SdK Aktienoptionspläne als Bestandteil der variablen Vergütung ab (vgl. schon Abstimmungsempfehlung der SdK zu TOP 5 auf der Hauptversammlung vom 04.05.2016).

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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