Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2019



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TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat auf Grund der vorgestellten Jahreszahlen keine Bedenken, der Feststellung des Jahresabschlusses zuzustimmen.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, merkt aber erneut an, dass die Ausschüttungsquote mit rund 18 % weiterhin unterhalb der Forderung der Schutzgemeinschaft liegt. Die SdK fordert für Unternehmen in einem normalen Geschäftsumfeld eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses und vertritt die Auffassung, dass damit auch weiteres Wachstum hinreichend finanzierbar ist. Bereits in den Vorjahren wurde von Seiten der SdK auf diesen Umstand hingewiesen. Die Schutzgemeinschaft ist umso erstaunter; dass die Ausschüttungsquote nun von 21 auf 18 % reduziert wird. Zwar kündigte die FMC im Vergleich zum Vorjahr eine erhöhte Dividende an und spricht von einem Anstieg von + 10 %. Dies ist aber nur hinsichtlich der Ausschüttung je Aktie und täuscht im Vergleich zu anderen Aktienanlagen über eine hinreichende Gewinnausschüttung hinweg. Die SdK erwägt daher zukünftig eine Entlastung der Gremien zu verweigern, ausgenommen sind dann lediglich triftige Gründe, die im Einzelfall eine reduzierte Ausschüttung begründet rechtfertigen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin hat ihre Aufgaben der Unternehmensführung sowohl hinsichtlich der erreichten Unternehmenskennzahlen wie auch der weiteren Ausrichtung des Unternehmens erfolgreich umgesetzt. Allerdings hat sie die Börse nicht nur im IV Quartal 2018 nicht überzeugen können. Um dauerhaft einen nachhaltig positiven Effekt für die Anleger zu erzielen, wird die persönlich haftende Gesellschafterin zusätzliche Anstrengungen hinsichtlich des weiteren Wachstums, insbesondere des Konzernjahresüberschusses und der Dividendenausschüttung unternehmen müssen. Trotz der zuvor genannten Kritik wird heuer der Entlastung zugestimmt werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der Überwachung und Kontrolle stets wahrgenommen. Allerdings gelten die unter TOP 2 und TOP 3 ausgeführten Anmerkungen ebenfalls für den AR. Durch die Kapitalgeber werden sinkende Umsätze und sinkende Rohergebnisse negativ wahrgenommen und lassen sich nicht einfach durch einen Anstieg der Dividende um 11 Eurocent je Aktie kompensieren.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie der Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin als Abschlussprüfer bestehen aus Sicht der SdK zunächst keinerlei Bedenken. Allerdings ist auf der HV die Prüfungsdauer der KPMG AG (nicht des Prüfungsteams) sowie die Umsetzungsstrategie der Prüferwahl in Bezug auf die Umsetzbarkeit der EU-Verordnung zu hinterfragen sein.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK erhebt keinerlei Bedenken gegen die vorgeschlagenen Kandidaten. Allerdings darf das Aktionariat auf der HV erwarten, dass die Kandidaten sich auf der HV persönlich vorstellen. Somit steht einer Wahl von Seiten der Aktionärsschützer nichts im Weg. Die SdK wünscht auch den beiden neu gewählten Kandidaten viel Erfolg für ihre Arbeit.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Grüden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.