Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2018



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TOP 1
Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 Abs. 1 AktG

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aufsichtsräte sind ihrer überwachenden Tätigkeit nicht nachgekommen und haben den Aktionären so womöglich einen irreparablen Schaden zugefügt. Eine Neuordnung des Aufsichtsrats ist dringend nötig, damit die Gesellschaft in ihrer jetzigen Form weiter bestehen kann.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

 

Zustimmung

 

Begründung: Die zu wählende Kandidatin ist kompetent und stellt eine Bereicherung des Aufsichtsrats dar. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats und Änderung von § 7 Abs. 1 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verkleinerung des Aufsichtsrats wurde bereits auf früheren HVs von den SdK Sprechern gefordert und wird deshalb unterstützt. Die SKW gehört zu den eher kleinen Aktiengesellschaften und benötigt daher keinen übergroßen Aufsichtsrat. Weiter muss der Aufsichtsrat in Zukunft schnell handlungsfähig sein und das wird durch die neue Größe des Aufsichtsrats sichergestellt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung hinsichtlich Mehrheitserfordernissen bezüglich Beschlüssen der Hauptversammlung (§§ 7 Abs. 4, 17 Abs. 4 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Sollten die Abberufungsbeschlüsse nicht durchgehen, sichern sich die Aktionäre für eine weitere HV die Möglichkeit die Gesellschaftsorgane in einem zweiten Gang auszuwechseln. Ein Wechsel im Aufsichtsrat ist dringend erforderlich.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

„Herrn Dr. Kay Michel wird für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 Entlastung nicht erteilt.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat ohne offensichtlichen Grund eine Insolvenz des Unternehmens herbeigeführt und verzweifelt versucht eine Hauptversammlung zu verhindern. Der Vorstand scheint nicht im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft zu handeln und muss schnellstmöglich ausgetauscht werden. Eine Entlastung kann dem Vorstand deshalb nicht erteilt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Den Mitgliedern des Refinanzierungsausschusses kann keine Entlastung erteilt werden, denn diese haben der wahrlosen Enteignung der Aktionäre zugestimmt und dem Vorstand freie Hand gelassen. Bei der Refinanzierungsfrage wurden mehrere Alternativvorschläge nicht berücksichtigt, so dass die Gesellschaft in eine Insolvenz hineinmanövriert wurde.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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