Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2018, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance Berichts für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 9,00 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 52 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies erfüllt die Forderungen der SdK einer Mindestausschüttungsquote von 40 % vollumfänglich und stellt vor allem im Zusammenhang mit den angekündigten Aktienrückkäufen über 1,5 Mrd. Euro eine hervorragende Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg dar.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Allianz hat das operative Ergebnis gegenüber dem Vorjahr erneut verbessern können. Auch im Branchenvergleich scheint die Gesellschaft bestens aufgestellt zu sein. Die Probleme in eizelnen Segemnten der Gesellschaft in der Vergangenheit wurden stets souverän gelöst. Es gibt daher keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt sechs Sitzungen die Geschäftsführung des Vorstands überwacht. Der Aufsichtsratsbericht gibt in seinem Bericht detailliert Einblick in die Arbeit des Gremiums. Dieser lässt keine Fragen offen und es gibt aktuell keinerlei Gründe für Beanstandungen.

 

 

TOP 5 Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Allianz SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Das vorgeschlagene Vergütungssystem ist gegenüber des vorhergehenden Systems deutlich verständlicher und überzeugt mit einer reduzierten Komplexität, welche zur Transaprenz beiträgt. Negativ ist, dass weiterhin eine Abfindung im Falle einer Kündigung durch den Vorstand im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel vorgesehen ist. Diese ist jedoch auf die 1,88-fache Zielvergütung begrenzt, was zumindest einen extremen Missbrauch durch die Vorstände ausschließt. Ferner ist zu kritisieren, dass die individuellen Ziele erst ex-post offengelegt werden, und somit keine volständige Transparenz bzgl. der Zielvereinbarungen gelebt wird. Da das System eine deutliche Verbesserung zum status-qou darstellt, und wesenltiche Forderungen der SdK (zum Besipiel variabler vergütungsbestandteil zu ca. 2/3 langfristiger Natur), kann dem Vergütungssystem noch zugestimmt werden.

 

 

TOP 6 Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Allianz SE und der AllSecur Deutschland AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem BuG-Vertrag kann zugestimmt werden. Dadruch wird die Konzernstrutkur nur leicht umgestellt. Die AllSecur Deutschland AG ist profitabel und verfügt über eine solide Eigenkapitalquote. Somit besteht keine erkennbare Gefahr für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Allianz SE durch den Abschluss des BuG-Vertrages.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.