Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus AG zum 31. Dezember 2017. Vorlage des Lageberichts für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Gemäß GuV S16 GB beträgt der Jahresüberschuss etwas über 300T€, die Dividendenzahlung von 8ct würde fast 220T€ betragen und liegt somit oberhalb des Korridors von 40-60% Ausschüttung, der von der SdK als zielführend angesehen wird. Da zum Jahresüberschuss aber noch gut 170T€ für Abfindungszahlungen zur Reduzierung von Pensionsrückstellungen zugerechnet werden können (die zukünftige Aufwendungen reduzieren), kann dem Vorschlag zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat es erreicht, dass die Einbecker trotz eines verregneten und damit den Bierabsatz reduzierenden Sommers noch einen einigermaßen adäquaten Abschluss erreicht hat.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Augenscheinlich hat der AR seine Aufgaben der Beratung und Prüfung bestimmungsgemäß wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München, erhält ein Honorar das neben der AP auch noch erhebliche andere Leistungen abdeckt. Die SdK bevorzugt zur Erhaltung der Unabhängigkeit des AP, dass AP und andere Leistungen wie z.B. Steuerberatung durch verschiedene Auftraggeber durchgeführt werden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.   

 

 



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