Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG zum 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2017, des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK fordert indes eine Ausschüttung von mindestens 40 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende von 0,80 Euro/‌Aktie vor. Bei 5.288.165 dividendenberechtigten Aktien ergibt das eine Ausschüttungssumme von 4.230.532 Euro. Das aber entspricht nur 29 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses in Höhe von 14,7 Mio. Euro.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die Umsatzerlöse um 16 Prozent, das EBIT um 11 Prozent und das Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen um 15 Prozent erhöht. Ebenso ist der Aktienkurs gestiegen und zwar um 35 Prozent.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe wahrgenommen. In 2017 kam er zu fünf Sitzungen zusammen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: An der Unabhängigkeit der BDO AG bestehen keine Bedenken: Weder hat die BDO AG in 2017 nennenswerte Beratungshonorare erhalten, noch prüft sie die Gesellschaft bereits seit mehr als zehn Jahren.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung vor. Die jährliche Vergütung der Aufsichtsmitglieder soll von 10.000 auf 12.000 Euro erhöht werden; die des stellvertretenden Vorsitzenden von 15.000 auf 24.000 Euro und die des Vorsitzenden von 20.000 auf 36.000 Euro vor. Das erscheint angemessen.

 

 

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Wiederwahl von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Maennig und Frau Dr. Gudrun Erzgräber vor. Gegen deren Wiederwahl bestehen keine Einwände. Um die vorgeschlagenen Ersatzmitglieder kann – mangels näherer Angaben – erst in der Haupt­versammlung entschieden werden.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Fassung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und Fassung

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll der Vorstand nicht nur zur Einziehung, sondern auch zur Weitergabe der Aktien an Dritte ermächtigt werden (vgl. TOP 8 e) iii.). Für die Aktionäre bergen die Weitergabe an Dritte gegen Sachleistung erhebliche Gefahren. Grund sind die bestehenden Bewertungsrisiken. Zudem widerspricht die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der gleichzeitigen Schaffung eines genehmigten Kapitals (vgl. dazu TOP 9).

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Bisher ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1,5 Mio. Euro zu erhöhen. Künftig soll er nur noch zu einer Erhöhung um bis zu 264.649 Euro ermächtigt sein. Die Beschränkung auf 5 Prozent des Grundkapitals liegt im Interesse der Minderheitsaktionäre.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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