Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.07.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit Blick auf die Ergebnisentwicklung und vor allem den operativen Cash Flow, wird der Eindruck erweckt, dass der Aufsichtsrat weder die richtigen Entscheidungen des Vorstands begleitet hat, noch seiner Überwachung als von den Aktionären gewählter Vertreter gerecht wurde. Diesbezüglich ist auf die bereits im letzten Jahr geäußerte Kritik der Ämterhäufung zu verweisen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Aktionäre können mit der Entwicklung der Gesellschaft auch im Jahr 2017 sicher nicht zufrieden sein. Zwar hat es einen deutlichen Umsatzanstieg gegeben, auch werden Zukäufe, Entwicklungen und Hoffnungen weiterhin ausführlich präsentiert. Allerdings weist die SYGNIS weiterhin nicht nur ein negatives Periodenergebnis sondern auch wieder einen negativen operativen Cash Flow aus. Dies kann nach den Ankündigungen in der Vergangenheit und dem Wecken von Hoffnung bei den Aktionären nicht gebilligt werden.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK erhebt keine Bedenken gegen die Wiederwahl der Ernst & Young Wirtschaftsprüfer.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2017 zu TOP 5 (Aktienoptionsplan 2017) und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2018/I) zur Erfüllung des Aktienoptionsplans 2017; entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals zur Erfüllung des Aktienoptionsplans bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die (teilweise) Aufhebung des bedingten Kapitals IV

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die teilweise Aufhebung des bedingten Kapitals IV, welches im Übrigen keine ausstehenden Aktienoptionen mehr beinhaltet, bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß den Vorgaben der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 20. Juni 2016 sowie über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK ist grundsätzlich für die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, wenn 25 % des Grundkapitals mit Bezugsrecht und Überbezug (Ausschluss Bezugsrecht maximal 10 %) unter Ausschluss einer Sacheinlage vorliegt. Die Beschlussvorlage sieht einen Betrag von 100 Mio. € vor. Damit wird das Grundkapital erheblich überschritten.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des bedingten Kapitals V sowie über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2018/II samt entsprechender Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Unter Bezug auf TOP 7 wird die SdK gegen den Vorschlag zur Schaffung des Bedingten Kapitals 2018/II stimmen.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über Aufhebung des verbliebenen bisherigen genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2017) und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 25.561.278,00 (Genehmigtes Kapital 2018); Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK fordert im Fall des Ausschlusses der Aktionäre sowohl bei der Einbringung von Bar- und Sacheinlagen eine Begrenzung von 10 %. Der Vorschlag sieht zwar eine Begrenzung bei Bareinlagen vor, jedoch ist der Vorschlag im Hinblick auf eine künftige - wie auch immer geartete - Einbringung von Sacheinlagen unbegrenzt. Dies unterstützt die SdK nicht.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in Bezug auf die Firma der Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken gegen die vorgeschlagene Namensänderung, womit der Dominanz der erst 2016 erworbenen britischen Expedeon Holdings Ltd. unübersehbar Rechnung getragen wird.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.