Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 (Bilanz zum 31. Dezember 2017 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 nebst Anhang), des Lageberichts, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt die Ausschüttung von 1,10 € je Aktie und die Ausschüttungsquote von 50 % des Jahresüberschusses.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat nach Kenntnis der SdK seine Aufgaben der Unternehmensführung und zukunftsfähigen Ausrichtung auch in den sicher nicht einfachen Zeiten der Energiewende erfüllt und damit wieder ein stabiles Jahresergebnis erreicht.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der SdK hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung des Vorstands, seiner Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft weist wiederholt im Geschäftsbericht kein Prüfungshonorar aus und verweist auf den Verzicht gemäß § 285 Nr. 17 HGB. Zwar müssen die Aktionäre von ordentlicher Prüfungsarbeit ausgehen, jedoch können sie keine Beurteilung eines finanziell angemessenen Prüfungshonorars vornehmen. Auch die Prüfung einer Unabhängigkeit des Prüfers kann a. G. der fehlenden Angaben nicht beurteilt werden, sollten in dem Honorar auch Beratungsleistungen oder andere nicht prüfungsrelevante Leistungen enthalten sein.

 

Das Aktiengesetz schreibt aber eine Abstimmung aller Aktionäre bei der Neuwahl des Prüfers vor. In Top 5 lässt die AG die Streubesitzaktionäre folglich allein. Auch wenn davon auszugehen ist, das der Hauptaktionär hier weitere Informationen besitzt und die HV mit 77,5 % dominiert, sollte sich die Gesellschaft überlegen, den Streubesitzaktionären wie auch den kommunalen Anteilseignern hier klare Aussagen zwecks der anstehenden Entscheidung in Top 5 an die Hand geben. Dies wird im Übrigen bereits im Geschäftsbericht erwartet und nicht erst auf Nachfragen in der Hauptversammlung.

 

 

TOP 6
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Streubesitzaktionäre haben a. G. der vorliegenden Unterlagen keine Kenntnis zur Person des aufgestellten Kandidaten. Somit lässt sich weder die Qualifikation, noch können sie erkennen, ob der Kandidat die notwendige Zeit für unsere AG hat. Die SdK erwartet daher sowohl die persönliche Anwesenheit in der Hauptversammlung sowie eine persönliche Vorstellung des Kandidaten gegenüber den Aktionären. Ferner wird die SdK die sonstigen Tätigkeiten und eine mögliche Ämterhäufung durch ähnliche Funktionen in anderen Gesellschaften hinterfragen, damit die Kandidaten auch hinreichend Zeit für unsere AG zur Verfügung haben. Lt. Abstimmrichtlinien der SdK sollten dies nicht mehr als fünf andere Ämter in vergleichbaren Positionen sein, wobei eine Geschäftsführungsfunktion und ein Vorsitz doppelt zählen. Sollten hier neuere Erkenntnisse deutlich werden, würde es zu einer Ablehnung in der Hauptversammlung durch die SdK kommen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen  von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden. 



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