Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) jeweils für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet und ihre Lage gefestigt.

 

 

TOP 3  
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 4  
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der AP keine Steuerberatung bei der Gesellschaft macht und nur geringe sonstige Leistungen erbringt, spricht nichts gegen seine Wahl.

 

 

TOP 5  
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014 und die Ermächtigung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2018/I) mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Anpassung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar wird der Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlagen – entgegen zum vorherigen Kapitalvorratsbeschluss – erfreulicherweise auf 25% des Grundkapitals in der Beschlussvorlage begrenzt. Jedoch toleriert die SdK Kapitalvorratsbeschlüsse gegen Sacheinlagen nur bis zu einer Höhe von 10%. Zudem ist der gesamte Bezugsrechtsausschluss mit dem Bedingten Kapital zusammengenommen zu hoch.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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