Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.01.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Siemens Aktiengesellschaft und den Konzern zum 30. September 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts zum Geschäftsjahr 2017/2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siemens Aktiengesellschaft zur Ausschüttung einer Dividende

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt mit über 53% des Konzernjahresüberschusses innerhalb der von der SdK geforderten Bandbreite zwischen 40% und 60% und erfüllt damit die Anforderungen der SdK an reife Unternehmen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die selbst gesteckten, zum Teil während des Geschäftsjahres angehobenen Ziele erreicht, was sich insbesondere in einem Umsatz- und Ergebniswachstum sowie einer EK-Rendite nach Steuern in Höhe von 12,77% ausdrückt. Darüber hinaus wurden wichtige Zukunftsentwicklungen angestoßen und die Strategie konsequent auf die Fortschritte in Richtung Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz fortent-wickelt. Die Gesellschaft macht einen robusteren, stärkeren Eindruck in ihrer Aufstellung, auch wenn noch nicht alle Ziele erreicht werden konnten. Gleichwohl war das abgelaufene Geschäftsjahr immer noch auch ein Jahr des Umbruches, was sich insbesondere auch an den Restrukturierungsaufwendungen zeigt. Aber Siemens kann den notwendigen Wandel wohl aus einer Position der Stärke heraus vornehmen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des AR-Berichtes ist der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachgekommen und hat unter anderem mit der Fortentwicklung der Strategie die richtigen Schwerpunkte gesetzt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Prüfungsgesellschaft prüft Siemens unter Einschluss der aktuellen Beschlussvorlage mehr als zehn Jahre und überschreitet damit den nicht nur den Regelrahmen nach Art. 17 EU-AbschlussprüferVO, sondern auch die von der SdK geforderte zeitliche Obergrenze. Die SdK hält einen Wechsel nicht nur des Prüfungsteams, sondern auch der Gesellschaft nach zehn Jahren für essentiell, um eine zu große Nähe und Vertrautheit als Gefahr für die Objektivität der Abschlussprüfung auszuschließen. Zwar hat die Gesellschaft ein Ausschreibungsverfahren nach Art. 16 EU-AbschlussprüferVO, in dessen Rahmen der nunmehr vorgeschlagene Abschlussprüfer auch die Präferenz des Prüfungsausschusses gewesen ist, durchgeführt, jedoch sind die Gründe für die Beschlussvorlage zugunsten des bisherigen Abschlussprüfers nicht bekannt, so daß Erwägungen für die Verlängerung des Mandates nicht mit und gegen die Argumente für einen Wechsel abgewogen werden können.

 

Sollte sich auf der HV ergeben, daß es vernünftige, geradezu zwingende Gründe für die Verlängerung des Prüfungsmandates des vorgeschlagenen Abschlussprüfers gibt, behält die SdK sich vor, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft befindet sich in einem herausfordernden, sich stark wandelnden Umfeld (Digitalisierung, KI), in dem eine gewisse finanzielle Flexibilität zur Nutzung von Okkasionen notwendig ist. Zwar liegt der Bezugsrechtsausschluss mit theoretisch 20% oberhalb der von der SdK akzeptierten Grenze, jedoch findet – im Zusammenspiel mit TOP 7 –  über eine Selbstverpflichtung des Vorstandes eine Selbstbegrenzung der Kapitalerhöhung gegen Bezugsrechtsausschluss von insgesamt 20%  über alle Kapitalia statt. Auch wenn dies die von der SdK akzeptierten Grenzen des Bezugsrechtsausschlusses, der bei kumuliert 10% liegt, übersteigt, ist die Beschlussvorlage der Gesellschaft dennoch mitzutragen, da der Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen auf 10% begrenzt bleibt und über die gegenseitige Anrechnung des Bezugsrechtsausschlusses nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG eine weitere Begrenzung dieses Instrumentes erfolgt.

 

Auch die Tatsache, daß die gesamten Vorratskapitalia unter Einschluss des Beschlussgegenstandes zu TOP 7, insgesamt ca. 40% des Grundkapitals ausmachen, führt im konkreten Fall vor dem Hintergrund eines sich schnell wandelnden und entwickelnden Umfeldes nicht zu einer Ablehnung.

 

Die SdK fordert aber, daß die Gesellschaft bei der Einräumung eines Bezugsrechts auch den Überbezug ermöglicht und regt an, dies im Rahmen der Erweiterung der Selbstverpflichtung sicherzustellen.

 

Darüber hinaus soll honoriert werden, daß die Gesellschaft sich mit einem innovativen Prozedere – hier: Selbstverpflichtung – einen modus operandi gefunden hat, sich den Forderungen der SdK Kapitalvorratsbeschlüsse betreffend anzunähern.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019 und entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: vgl. entsprechende Ausführungen zu TOP 6

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Siemens Aktiengesellschaft und einer Tochtergesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussgegenstand fügt sich in die Entwicklung der Gesellschaft hin zu einer Holding ein und stellt die konsequente Umsetzung zur organisatorischen und steuerlichen Integration dar und stellt den Gleichlauf zwischen Gewinnentstehung in der Tochtergesellschaft und in der Muttergesellschaft sicher.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.