Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Quirin Privatbank AG zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des Konzernjahresüberschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,03 Euro/‌Aktie vor. Bei 43.412.923 Aktien ergibt das eine Ausschüttungssumme von 1.302.388 Euro. Das entspricht 42 Prozent des Konzernjahresüberschusses in Höhe von 3.067.122 Euro.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Privatkundengeschäft hat die Gesellschaft das verwaltete Vermögen um 173 Prozent auf 3,3 Mrd. Euro und in der Folge den Provisionsüberschuss um 41 Prozent auf 41 Mio. Euro gesteigert. Bei dem Digitalgeschäft („quirion“) hat sie die Kundenzahl auf 2.500 und die Anlagesumme auf 0,1 Mrd. Euro verdoppelt. Im Kapitalmarktgeschäft ist der Zinsüberschuss dagegen um 18 Prozent gesunken. Grund sind die „geringeren laufenden Erträge […] aus Wertpapieren sowie höhere negative Zinserträge auf Guthaben bei der Deutschen Bundesbank“ (Geschäftsbericht 2017, S. 39). Doch bleibt der Jahresüberschuss mit 3,1 Mio. Euro nahezu unverändert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Beratungs- und Aufsichtsaufgabe erfüllt. Im Geschäftsjahr 2017 kam er zu vier Sitzungen zusammen. Dabei hat er insbesondere die Neupositionierung der Bank und die Umfirmierung in „Quirin Privatbank AG“ erörtert sowie den Ausbau, die Verselbstständigung und die Positionierung der Onlineplattform „quirin“.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl von Herrn Klaas-Gerd Kleversaat und die Neuwahl von Herrn Werner Karl-Wilhelm Taiber als Vertreter des Großaktionärs Oddo BHF bestehen keine Einwände.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Neuwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer bestehen keine Einwände.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2014 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie über die entsprechenden Änderungen der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Kapitalvorratsbeschlüsse sind für die Gesellschafter mit besonderen Gefahren verbunden, zumal wenn sie einen Bezugsrechtsausschluss gestatten. Die SdK stimmt Kapitalvorrats­beschlüssen daher nur in engen Grenzen zu. So dürfen genehmigtes und bedingtes Kapital nicht mehr als 25 Prozent des Grundkapitals ausmachen. Allein mit dem „Genehmigten Kapital 2018“ soll der Vorstand jedoch ermächtigt werden, dass Grundkapital um bis zu 21,7 Mio. Euro zu erhöhen. Das entspricht 50 Prozent des Grundkapitals.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandel­schuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) nebst Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014 sowie über die entsprechenden Änderungen der Satzung)

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit den „Schuldverschreibungen 2018“ soll der Vorstand ermächtigt werden Schuldverschreibungen von bis zu 45 Mio. Euro auszugeben und Wandlungs-/‌Optionsrechte auf bis zu 17 Mio. Aktien zu gewähren (vgl. TOP 8 b) (1)). Aus dem Grund soll zugleich ein „Bedingtes Kapital 2018“ in Höhe von 17 Mio. Euro geschaffen werden (vgl. TOP 8 c)). Allein das „Bedingte Kapital 2018“ entspricht 38 Prozent des Grundkapitals – und ist deshalb aus den gleichen Gründen abzulehnen wie das „Genehmigte Kapital 2018“ (vgl. TOP 7).

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.