Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und des Lageberichtes für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Die Verwaltung schlägt vor, € 0,55 und damit lediglich 33% des Ergebnisses auszuschütten. Unter Berücksichtigung der Dividendenkontinutität und des für ein weiteres Wachstum notwendigen Liquiditätsbedarf soll diesem Vorschlag gleichwohl zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Der Vorstand hat dem ihm gesetzten Ziele erfüllt und teils übertroffen. Das Jahresergebnis könnte gesteigert werden. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Der Aufsichtsrat ist seiner Überwachungsfunktion umfassend nachgekommen und berichtet eingehend hierüber. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 5
Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern

 

Ablehnung / Zustimmung bei Abstimmung in Einzelwahl

 

Zwar war Herr Bertinchamp bereits bislang erfolgreich im Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig. Aufgrund der Vielzahl seiner Mandate erscheint nicht gewährleistet, dass Herr Bertinchamp die erforderliche Zeit für die Tätigkeit als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats wird aufbringen können.

 

Der Wahl des Herrn Unterharnscheidt kann zugestimmt werden. Er war bereits bislang im Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Die als Abschlussprüferin vorgeschlagene Baker Tilly & Co. KG kann nicht akzeptiert werden, weil deren Unabhängigkeit aufgrund ganz erheblicher, weiterer Tätigkeiten für die Gesellschaft nicht gewährleistet ist. Die neben der Abschlussprüfung erbrachten Steuerberatungs- und sonstige Leistungen machen ca. 47% des gesamten Honorarvolumens aus.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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