Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Baader Bank Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Baader Bank hat in 2017 nach einer langfristigen Konsolidierung erstmals wieder signifikant die Erträge steigern können. Dies ist unter anderem auf die erfolgte Neuausrichtung zurückzuführen. Die Entlastung ist daher aus Sicht der SdK unproblematisch.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt fünf Sitzungen hat der Aufsichtsrat der Baader Bank die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite.  Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung.

 

Begründung: PWC zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und verfügt über die nötigen qualifizierten Mitarbeiter, um die komplexe Prüfung der Abschlüsse einer Wertpapierbank vornehmen zu können.

 

 

TOP 5
Neuwahl des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: Bis auf Herrn Niermann waren bereits sämtliche Kandidaten in den vorangegangenen  Geschäftsjahren Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Arbeit dieser ist nicht zu beanstanden gewesen. Mit Herrn Niermann erhält der Aufsichtsrat noch ein auf die Bankenbranche spezialisiertes Mitglied, der als Ex-Vorstand der Bayern LB und als aktuell im Bankenumfeld tätiger Berater über eine Menge an praktischer Erfahrung mitbringt und über ein breites Netzwerk verfügt. Daher spricht nichts gegen die Wahl der vier Kandidaten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

 

 

 

 

 



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