TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RENK Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2017, des Lageberichts der RENK Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB, des Berichts nach § 289 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns der RENK Aktiengesellschaft Ablehnung Begründung: Bei einem Ergebnis je Aktie von 6,3 Euro und einem auf nunmehr 422 Mio. Euro erneut gestiegenen Eigenkapital liegt die Ausschüttungsquote mit knapp 35 Prozent noch unterhalb des von der SdK für grundsätzlich geboten eingestuften Rahmens von 40 bis 60 Prozent. TOP 3 Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: Das Unternehmen erwirtschaftet kontinuierlich 2-stellige EBIT-Renditen, das Eigenkapital steigt seit Jahren p.a. um 20 bis 40 Mio. Euro an. Renk erweist sich als strategisch gut aufgestellt. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Es sind keine dem entgegenstehenden Ansatzpunkte erkennbar. TOP 5 Neuwahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Bei sämtlichen vorgeschlagenen Kandidaten bestehen entweder Ämterhäufungen und/ oder die Besorgnis fehlender Unabhängigkeit aufgrund Einbindung in die Strukturen des VW-Konzerns. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Die SdK fordert einen Wechsel der WPG zumindest nach 10 Jahren, um der Gefahr einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfungsgesellschaft und Unternehmen vorzubeugen. Nach unserem Kenntnisstand ist dieser Zeitraum erreicht. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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