Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Evotec AG zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte für die Evotec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Konzern verfolgt beharrlich seine Strategie der Ausweitung der Geschäftstätigkeit im Wachstumsmarkt des Wirkstoffforschungs-Outsourcings, sei es durch das neue Academic Bridge-Konzept, die Beteiligung an Start-ups, die Akquisition des Wettbewerbers Aptuit oder durch die simple Erhöhung der Kundenanzahl resp. Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen. Auch die Finanzierungsseite ist insbesondere durch die Kapitalerhöhung von Novo A/S sowie die jüngste, wohl innovativ zu nennende Fremdfinanzierung durch die EIB auf die Unterstützung der Evolution des Evotec-Geschäftsmodells ausgelegt. Mit Blick auf die für das Management des Konzerns relevanten finanziellen Kennziffern konnten, auch akquisitionsbedingt, Umsatz (u.a. durch höhere Meilensteinzahlungen) und bereinigtes EBITDA bei in etwa gleichbleibenden F+E-Aufwendungen deutlich gesteigert werden. Die im August 2017 aktualisierte Umsatz- und Ergebnisprognose wurde dabei übertroffen. Ferner hat sich der für den Aktionär wichtige TSR seit der letzten Hauptversammlung erfreulich entwickelt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion u.a. in sieben (davon zwei außerordentliche wegen der Kapitalerhöhung Novo A/S und der Übernahme Aptuit) Plenumssitzungen nachgekommen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen auch in diesem Jahr seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 5
Formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag ist für die Aktionäre unproblematisch und spiegelt die weit über Deutschland hinausgehende Geschäftstätigkeit und Ausrichtung des Konzerns wider.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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