Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht, des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Zahlung einer Dividende in Höhe von 1,60 Euro je ‌Aktie vor. Bei 2,3 Mio. Aktien entspricht das einer Ausschüttungssumme von 3,7 Mio. Euro oder 50,5 Prozent des Jahresüberschusses. Das lässt die SdK grundsätzlich genügen, auch wenn es nahegelegen hätte, die Dividende entsprechend dem Anstieg des Jahresumsatzes um 7,5 Prozent bzw. 10 Cent auf 1,70 Euro/‌Aktie zu erhöhen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat das Leitungsnetz erweitert und den Anschlusswert erhöht. Der Umsatz stieg um 5 Prozent auf 36,7 Mio. Euro; der Jahresüberschuss um 7 Prozent auf 7,3 Mio. Euro.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt. In 2017 ist er zu fünf Sitzungen zusammengekommen. Schwerpunkte der Beratungen waren u.a. die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Entscheidungen zur Verlängerung des bestehenden Wärmebezugsvertrags und zum Kauf eines Fernwärme-Inselnetzes und die im Wirtschaftsplan 2018 enthaltenen Investitionen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Es bestehen Zweifel an der Unabhängigkeit der Ernst & Young GmbH: Erstens prüft sie zugleich die Abschlüsse der Hauptaktionärin Vattenfall AB (vgl. Vattenfall AB, Annual and sustainability report 2017, p. 156-159) und zweitens prüft sie die Fernheizwerk Neukölln AG bereits seit mehr als zehn Jahren.

 

Hinweis. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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