Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Ergebnis je Aktie ist im Vergleich zum Vorjahr auf 2,34 € um 0,07 € gestiegen. Die vorgeschlagene Dividende der Verwaltung beläuft sich auf 0,85 € je Aktie und ist somit im Vergleich zum Vorjahr um 0,05 € gestiegen. Somit beträgt die diesjährige Ausschüttungsquote etwa 36 %.

 

Somit befindet sich die Ausschüttungsquote unter der von der SdK gewünschten Spanne von 40 % bis 60 %. 

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: In der aktuellen Zusammensetzung des Vorstandes ist die United Internet AG auch in den kommenden Jahren fachlich gut aufgestellt. Somit steht einer Entlastung des Vorstandes nichts im Wege.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR hielt im GJ 2017 vier Sitzungen ab. Die Funktion als Kontroll- und Beratungsorgan der Unternehmung kann somit nicht angezweifelt werden. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates waren an allen Sitzungen vollständig anwesend.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2018 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Kosten der Abschlussprüfung beliefen sich im vergangen Jahr auf 4.479 T€. Die Aufwendungen für weitere Leistungen betrugen etwa 2.643 T€, welche zum Großteil aus Steuerberatungsleistungen (1.857 T€) entspringen. Daraus folgt, dass die sonstigen Beratungshonorare 25 % der Prüfungskosten übersteigen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Beherrschungsvertrag vom 21. März 2018 zwischen der United Internet AG als herrschendem Unternehmen und der United Internet Management Holding SE als abhängiger Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die United Internet AG ist die alleinige Aktionärin der United Internet Management Holding SE und hält somit 100 % der Aktien. Das GK von 120 T€ ist voll geleistet. Durch die Begründung eines Organschaftsverhältnisses zwischen der United Internet AG (Organträgerin) und der United Internet Management Holding SE (Organgesellschaft) wird somit für körperschaftsteuerliche, aber auch für gewerbesteuerliche Zwecke eine optimale Struktur erreicht.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Gewinnabführungsvertrag vom 21. März 2018 zwischen der United Internet AG als Organträgerin und der United Internet Management Holding SE als Organgesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die United Internet AG ist die alleinige Aktionärin der United Internet Management Holding SE und hält somit 100 % der Aktien. Das GK von 120 T€ ist voll geleistet. Durch die Begründung eines Organschaftsverhältnisses zwischen der United Internet AG (Organträgerin) und der United Internet Management Holding SE (Organgesellschaft) wird somit für körperschaftsteuerliche, aber auch für gewerbesteuerliche Zwecke eine optimale Struktur erreicht.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Beherrschungsvertrag vom 21. März 2018 zwischen der United Internet AG als herrschendem Unternehmen und der United Internet Corporate Holding SE als abhängiger Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die United Internet AG ist die alleinige Aktionärin der United Internet Corporate Holding SE und hält somit 100 % der Aktien. Das Grundkapital von 120 T€ ist voll geleistet. Die United Internet Corporate Holding SE wird in die umsatzsteuerliche Organschaft der United Internet Gruppe eingegliedert.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Gewinnabführungsvertrag vom 21. März 2018 zwischen der United Internet AG als Organträgerin und der United Internet Corporate Holding SE als Organgesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die United Internet AG ist die alleinige Aktionärin der United Internet Corporate Holding SE und hält somit 100 % der Aktien. Das Grundkapital von 120 T€ ist voll geleistet. Die United Internet Corporate Holding SE wird in die umsatzsteuerliche Organschaft der United Internet Gruppe eingegliedert.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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