Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.02.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2018, des zusammengefassten Lageberichts der thyssenkrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie bereits im Vorjahr konnte die Dividende erneut nicht erwirtschaftet werden. Mangels hinreichenden Bilanzgewinns kommt auch eine Verteilung nicht in Betracht.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand konnte das Geschäftsjahr zwar nur mit einer „schwarzen Null“ abschließen, insbesondere aber mit dem Joint Venture mit Tata wichtige Weichen für die Zukunft stellen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Dem Aufsichtsrat mag zwar seiner Überwachungsfunktion nachgekommen sein. Durch seine Zerstrittenheit nach innen und Indiskretionen und schädliche Kommunikation nach außen hat der Aufsichtsrat das Unternehmen aber erheblich geschädigt, sodass sich dessen Entlastung verbietet.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Zustimmung

 

Begründung: PwC ist seit dem Geschäftsjahr 2012 / 2013 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der thyssenkrupp AG, sodass ein Austausch nicht angezeigt ist. Nicht prüfungsbezogene Vergütungen fielen nicht an.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Jeweils Ablehnung

 

a)      Martina Merz

 

Begründung: Die Kandidatin verfügt zwar über eingehende Industrie-Erfahrung. Bei dann insgesamt sieben Aufsichtsrats- oder vergleichbaren Mandanten (bei einem Gremienvorsitz) ist allerdings nicht sichergestellt, dass Frau Merz über ausreichend zeitliche Kapazitäten verfügt.

 

b)      Dr. Wolfgang Colberg

 

Begründung: Der Kandidat verfügt über eingehende Finanzerfahrung. Er ist aber operativ tätig und hat ferner weitere vier aufsichtsratsähnliche Mandate inne. Auch hier ist nicht sichergestellt, dass Herr Dr. Colberg über ausreichend zeitliche Kapazitäten verfügt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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