Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie der Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung


Begründung: Viscom hat das Ergebnis erneut gesteigert, und zwar von 0,80 €/Aktie auf 1,02 €/Aktie. Die Dividende soll von 45 Cent auf 60 Cent angehoben werden. Die Ausschüttungsquote beträgt 58% und liegt damit im vom SdK geforderten Bereich von 40-60%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen weiter auf Erfolgskurs geführt. Dies zeigt sich auch an einer Eigenkapitalquote von 80% und einer Eigenkapitalrentabilität von 16 %.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben ausweislich seines ausführlichen Berichts erfüllt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die erneute Bestellung von PricewaterhouseCoopers.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / Ablehnung

 

Begründung: Der Wahl von Frau Prof. Dr. Morner stimmen wir zu. Sie ist ausgesprochen kompetent und sicher eine Bereicherung des Aufsichtsrats.

 

Die Wahl von Herrn Pape lehnen wir ab. Der bisherige Vorstand der Viscom AG sollte eine Cooling Off Periode von mindestens 2 Jahren einhalten, bevor er in den Aufsichtsrat gewählt wird.

 

Wenn das Wissen von Herrn Pape für die Viscom weiterhin gebraucht wird, sollte das über einen Beratervertrag geregelt werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Grundvergütung beträgt unverändert 18.000 € pro Jahr. Der Vorsitzende soll nach diesem Vorschlag zukünftig die 3-fache anstatt bisher die doppelte Grundvergütung erhalten. Diese Änderung ist akzeptabel.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

 



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