Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Oktober 2017 der GERRY WEBER International AG sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Oktober 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die GERRY WEBER International AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 (1. November 2016 - 31. Oktober 2017)

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016/17

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch in diesem Jahr wurde kein Ergebnis erzielt (-0,02 EUR/Aktie; im Vorjahr waren es +0,01 EUR/Aktie). Das Unternehmen zieht daraus die richtige Konsequenz und zahlt nun keine Dividende. (Im Vorjahr wurde 0,25 EUR gezahlt).

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die kritische Situation des Unternehmens erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Leider haben sie bisher nicht zum Erfolg geführt. Insbesondere die Kernmarke Gerry Weber, die etwa 50% des Umsatzes ausmacht, bedarf dringend der Auffrischung. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat den Vorstand umfangreich kontrolliert und beraten hat.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18

 

Ablehnung

 

Begründung: Der vorgeschlagene Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers ist sicherlich geeignet, die Prüfung durchzuführen. Allerdings wurden in 2016/17 neben der Abschlussprüfung zusätzliche Dienstleistungen erbracht, die 70% der Kosten der Abschlussprüfung ausmachten. Der SdK fordert, dass der Abschlussprüfer zur Absicherung seiner Unabhängigkeit keine weiteren Leistungen für die Gesellschaft erbringt.   

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Neufassung von § 5 Abs. 3 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit diesem Kapitalvorratbeschluss wird es dem Unternehmen ermöglicht, eine Kapitalerhöhung von bis zu 40% des Grundkapitals durchzuführen, ohne dass eine Hauptversammlung dem zustimmen muss.  Der Sdk fordert für so eine grundlegende Veränderung der Eigentümerstruktur eine Abstimmung aller Aktionäre in einer Hauptversammlung. 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie des bestehenden bedingten Kapitals; Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit diesem Kapitalvorratbeschluss wird es dem Unternehmen ermöglicht, eine Finanzierung mit einer Anleihe vorzunehmen, mit der das Eigenkapital um bis zu 10% des Grundkapitals erhöht wird. Diese Möglichkeit wird vom SdK unterstützt. Der SdK geht davon aus, dass das Unternehmen verantwortlich im Sinne aller Aktionäre von dieser Möglichkeit ggf. Gebrauch macht.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem  Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.