Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2018



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 TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CompuGroup Medical SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts für die CompuGroup Medical SE, des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

  

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinnes zustimmen (Ausschüttung einer Dividende von 0,35 Euro je Aktie sowie Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung).

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung:Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung sprechen würden. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt und kann entlastet werden.  

 

 

TOP 5
Wahl des Prüfers für den Abschluss des Geschäftsjahres 2018 und für prüferische Durchsichten im Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

Wie in den vergangenen Jahren auch, schlägt die Verwaltung der CompuGroup Medical AG die PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor. Diese prüft bereits seit 2005 für die CGM. Dies ist nach unserer Auffassung zu lange. Die SdK fordert im Sinne der Unabhängigkeit einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft spätestens alle 10 Jahre.

 

 

 

 



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