Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.06.2018



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA per 31. Dezember 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Feststellung des Abschlusses gibt es keine Bedenken. Dieser verfügt zudem über ein uneingeschränktes Testat des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll eine über der abgebebenen Prognose liegende Ausschüttung von 2,00 € je Stamm- und Vorzugsaktie (1,50 € „Basisdividende“ plus 0,50 € Bonus) statt der erwarteten 1,50 € je Aktie erfolgen. Dieses erfüllt bei einem Konzernergebnis von 3,10 € je Aktie die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Zustimmung

 

Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet in einem nunmehr schon länger herausfordernden Umfeld nachhaltig gute Arbeit. Hierzu gehört u.a. die Ausweitung des Geschäftsmodells auf neue Standorte sowie dessen zunehmende Digitalisierung. Bei in Summe gesunkenen Containerumschlägen an den Terminals der EUROKAI-Beteiligungen gelang es die Umsätze in der Muttergesellschaft und beiden Teilkonzernen in etwa konstant zu halten. In Summe bewegte sich der Umsatz bei 644 Mio. €, was sich mit 650 Mio. € und 620 Mio. € in den beiden Vorjahren vergleicht. Das Konzernergebnis konnte dabei mit 3,10 € je Aktie auf ein sehr hohes Ergebnisniveau gesteigert werden, an dem die Anteilseigner über o.g. Ausschüttung nun auch beteiligt werden sollen. Die Prognose wurde nicht nur mit dem nicht prognostizierten Dividendenanstieg, sondern vor allem auch mit dem gestiegenen statt gesunkenen Konzernjahresüberschuss deutlich übererfüllt. Der Konzern-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie auch der infolge einer vorsichtigen Investitionspolitik sehr positiv ausfallende Free-Cashflow überzeugen nach wie vor. Gleiches gilt für die Bilanzrelationen und das nach wie vor gut diversifizierte Geschäftsmodell des Konzerns. Aus Aktionärssicht ist ferner auch der TSR (Total Shareholder Return) ansprechend.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion in u.a. vier Sitzungen erneut verantwortlich ausgeübt.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 und vorsorglich für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: An der Einschätzung aus den Vorjahren hat sich nichts geändert. Dort hieß es: „Die Ernst & Young GmbH ist sicherlich geeignet KGaA und Konzern zu prüfen. Analog zu den Vorjahren und angesichts der fortgesetzt zu hohen Honorare aus abschlussfernen Beratungstätigkeiten sieht die SdK allerdings die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung als nicht im ausreichenden Maße gewährleistet an. Hier sollte eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung Beachtung finden, um so das Vertrauen in das erteilte Testat zu stärken.“

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.