Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit hat sich von 10,8 Millionen auf 6,7 Millionen verändert. Dies war der wenig vorhandenen Volatilität an den Börsen geschuldet.

 

Trotz allem ist dies ein gutes Ergebnis.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats zeigt, dass er in seinen 6 ordentlichen Aufsichtsratssitzungen den Vorstand gut beraten und gut überwacht hat und damit seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Honorar für andere Bestätigungsleistungen der Abschlussprüfungsgesellschaft im Vergleich zum Honorar für Abschlussprüfungsleistung beträgt im Verhältnis ca. 30 %.

 

Die SdK sieht als Verhältnis eine Grenze von 25 % an.

 

Zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft soll diese Grenze nicht überschritten werden.

 

Generell fordert die SdK, dass die Abschlussprüfungsgesellschaft keine sonstigen Beratungsleistungen erbringt.

 

Allerdings geht es hier um sonstige Bestätigungsleistungen, die für eine Gesellschaft wie die Euwax AG von Gesetzes wegen nach dem Handelsgesetzbuch vorgeschrieben sind.

 

 

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Aufsichtsratskandidatin hat die entsprechenden Sach- und Fachkenntnisse und bringt gute Voraussetzungen vor allem für den Bereich der Beratung und der Überwachung der Gesellschaft im IT-Bereich mit. Auch scheinen die zeitlichen Ressourcen bei der Kandidatin für die Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft vorhanden zu sein.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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