Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende von 0,30€/ Aktie wurde im Geschäftsjahr verdient, ist jedoch gemessen am Ergebnis von 1,80€/ Aktie sehr mager, unter 20%. Der Definition der Verwaltung von 46 % Ausschüttungsquote, die diverse Bereinigungen am Ergebnisausweis durchgeführt hat, wird hierbei nicht gefolgt.

 

Die Rückerstattung der Kernelementebrennstoffsteuer von 2,2 Mrd. hätte ähnlich wie bei RWE zu einer Sonderausschüttung von 1€/Aktie führen können, das Geld wurde jedoch einbehalten, um die Finanzsituation zu stärken und die geplante Übernahme von großen Teilen der innogy in 2019/2020 „stemmen“ zu können.

 

Insgesamt wurden die Bilanzstrukturen nach Zahlung der gut 10 Mrd. € in den Fonds für Atomrückbauverpflichtungen gestärkt, entsprechende Schuldenpositionen entfallen zukünftig.

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar stagniert der Umsatz vor allem bedingt durch fast 1 Mrd. Umsatz-Rückgang im Vertrieb bei 38 Mrd. €. Die Struktur ist jedoch tragfähig, was sich daran zeigt, dass nicht innogy trotz größerem Umsatz die E.ON übernehmen will, sondern umgekehrt. Die Strategie der Gesellschaft ist gut fokussiert.

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Schwäche deutscher Strom- und Gaskonzerne, die im Wesentlichen regulatorische Ursachen hat, kann sich bei Umsetzung der Strategie wieder in eine Stärke entwickeln. Jedoch wird E.ON fast bis an die Belastungsgrenze des 4-fachen EBITDA als Verschuldungsobergrenze gehen müssen, um den innogy-Deal zu verkraften.

 

Weitere Großrisiken sind nicht erkennbar.

 

Vielleicht sollte die Gesellschaft einmal das Gesamtrisiko (bestcase/worst case) monetär darstellen, um dem Kapitalmarkt die Solidität auch des Managen von Chancen und Risiken offensiv zu belegen.

 

 

TOP 5
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 und für eine prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2018 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Da PWC den Konzern bereits seit über 11 Jahren prüft wird angeregt, die Prüfung im nächsten Jahr neu auszuschreiben.

 

 

TOP 6
Satzungsänderung, Größe des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine Verkleinerung von 18 auf 14 kann Kosten sparen und die Effektivität der Ausschüsse und der Aufsichtsratstätigkeit erhöhen. Es wird abzuwarten sein, wie oder ob die innogy-Übernahme die Arbeitsfähigkeit und Belastungsfähigkeit der Aufsichtsratsmitglieder an ihre Grenzen führen wird.

 

 

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Die SdK geht von Einzelwahl aus und erwartet, dass sich zumindest Herr Klaus Fröhlich als neu zu wählendes Mitglied kurz persönlich vorstellt.

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten Dr. Kley als amtierendem Vorsitzenden, den Frauen Carolina Dybeck Happe und Dr. Karen de Segundo sowie Herrn Fröhlich kann Unabhängigkeit attestiert werden und die Zahl der anderen Mandate außerhalb E.ON erscheint vertretbar. Die 8 Mandate von von Frau Dybeck Happe sind alle konzernintern bei Assa Abloy, so dass sich ihre Arbeits-Belastung durch die Unterstützung konzerninterner Stäbe in Grenzen halten dürfte.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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