Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis je Aktie ist als im Vergleich zum Vorjahr auf 0,37 € gesunken. Die vorgeschlagene Dividende der Verwaltung beläuft sich auf 0,22 € je Aktie und ist somit im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Letztes Jahr lag die Ausschüttungsquote bei niedrigen 25 %, in diesem Jahr steigt die Ausschüttungsquote auf etwa 59 %.

 

Somit befindet sich die Ausschüttungsquote im Vergleich zu den beiden voran gegangenen Geschäftsjahren wieder in der von der SdK gewünschten Spanne von 40 % bis 60 %. Diese Entwicklung kann begrüßt werden und ist im Sinne der Aktionär.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

In der aktuellen Zusammensetzung des Vorstandes ist die init SE auch in den kommenden Jahren fachlich gut aufgestellt. Somit steht einer Entlastung des Vorstandes nichts im Wege.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Der AR hielt im GJ 2017 fünf Sitzungen ab. Die Funktion als Kontroll- und Beratungsorgan der Unternehmung kann somit nicht angezweifelt werden. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates waren an allen Sitzungen vollständig anwesend.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Die Kosten der Abschlussprüfung beliefen sich im vergangen Jahr auf 234 T€. Die Aufwendungen für weitere Leistungen betrugen etwa 80 T€, welche zum Großteil aus sonstigen Leistungen (72 T€) entspringen. Daraus folgt, dass die sonstigen Beratungshonorare 25 % der Prüfungskosten übersteigen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben gennantem Abstimmungsverhalten  abgewichen werden.



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